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Wir bereiten die Richterwahlen 2024 vor

20. Februar 2024 – Alle sechs Jahre wählt das Volk die Richterinnen und Richter – so auch im 2024. Am 30. Juni finden deshalb die Gesamterneuerungswahlen für die Zuger Gerichte statt. Die Vorbereitungen parteiintern laufen auf Hochtouren. Folgend die wichtigsten Informationen rund um die Richterwahlen.

Der Kantonsrat hat in der November-Sitzung 2023 die Pensen der Richterstellen für die Amtsperiode 2025–2030 festgelegt und auch Anpassungen vorgenommen: Die Stellen wurden leicht aufgestockt, das Zwangsmassnahmengericht dem Kantonsgericht zugeteilt und erstmals auch Teilzeitstellen geschaffen. Derzeit ist ein 100% Pensum am Kantonsgericht sowie ein Nebenamt von 10-20% beim Verwaltungsgericht vakant.

Die Zuteilung sieht nun folgendermassen aus:

Obergericht:
5.8 Richterstellen: 7 Personen (4 x 1.0, 1 x 0.8, 2 x 0.5)
6 Ersatzmitglieder

Kantonsgericht:
10.4 Richterstellen: 12 Personen (8 x 1.0, 1 x 0.8, 1 x 0.6, 2 x 0.5)
6 Ersatzmitglieder

Strafgericht:
4.7 Richterstellen: 5 Personen (4 x 1.0, 1 x 0.7)

Verwaltungsgericht:
3.5 Richterstellen: 7 Personen (3 x 1.0, 1 x 0.5 und 3 x im Nebenamt ohne fixes Pensum)
6 Ersatzmitglieder

Was sind die Aufgaben von Richterinnen und Richter?

Die Justizbehörden im Kanton Zug sind organisatorisch aufgeteilt nach ihrem Zuständigkeitsbereich: Es gibt einerseits die Verwaltungsrechtspflege, die für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheiden zuständig ist, und andererseits die Zivil- und Strafrechtspflege. Die Richterinnen und Richter sind zuständig auf die Einhaltung des geltenden Rechts. Nebst dem müssen sie auch in bestimmten Fällen richterliches Ermessen anwenden. Deshalb ist es wichtig, dass in einem demokratischen Staat verschieden politische Richtungen und Werthaltungen in den Gerichten vertreten sind.

Welche Eigenschaften braucht es?

Damit das Vertrauen in unser Justizsystem und unsere Gerichte weiterhin hoch bleibt, braucht es fachlich höchst kompetente, engagierte und effizient arbeitende Menschen, die sich als Richterinnen und Richter wählen lassen wollen. Nebst diesen Kompetenzen sind ein natürlicher Gerechtigkeitssinn sowie ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten unabdingbar. An dieser Stelle ist die Wahlausschreibung im Detail zu finden: Nächste Gerichtswahlen (zg.ch) 

Wie weiter?

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Parteien, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Richterämter zu finden. Grundsätzlich haben alle wahlberechtigten Personen das Recht, sich zur Wahl zu stellen.

Die Mitte Kanton Zug setzt sich deshalb mit aller Kraft dafür ein, dass für die anspruchsvolle Aufgabe als Richterin und Richter nur Kandidierende aus den eigenen Reihen zur Wahl vorgeschlagen werden, die für dieses Amt alle nötigen fachlichen und menschlichen Voraussetzungen mitbringen.

Aktuell laufen Gespräche mit den bisherigen Richterinnen und Richtern unter der Leitung des Kantonalpräsidenten Peter Rust und Kantonsrat Kurt Balmer. Zudem kontaktieren sie Persönlichkeiten, die bereits Interesse an einem Richteramt bekundet haben.

Interessiert?

Wir freuen uns auf eine persönliche Kontaktaufnahme für ein erstes unverbindliches Gespräch – auch wenn Sie aktuell noch nicht Mitglied unserer Partei sind! Selbstverständlich ist Diskretion gewahrt.

Interessierte dürfen Ihre Bewerbungsunterlagen gerne bis zum 11. März 2024 per E-Mail oder auf dem Postweg an uns senden:

[email protected]

Die Mitte Kanton Zug
Geschäftsstelle
Grundstrasse 12
6343 Rotkreuz

Die Nominationsversammlung findet am 3. April 2024 statt.