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Vernehmlassung zum Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB)

6. Februar 2021

Stellungnahme zur Vernehmlassungsverfahren VÜB 

Einwohnergemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz
Bürgergemeinde Risch, Allrütiweg 9, 6343 Rotkreuz
Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, Waldeggstrasse 15, 6343 Rotkreuz
Gemeinde Risch Immobilien AG, Lindenmatt 6, 6343 Rotkreuz

Vernehmlassungsverfahren Vorgehen Überbauung Buonaserstrasse (VÜB)

Anschrift der Vernehmlassungsteilnehmerin/des Vernehmlassungsteilnehmers:

CVP Risch-Rotkreuz, Postfach 152, 6343 Rotkreuz

Das Vorgehen betreffend die Überbauung an der Buonaserstrasse (VÜB) umfasst die nachfolgenden Aspekte:

  1. Gleichzeitige Realisierung eines neuen Pflegeheims und von 60 Alterswohnungen bis Ende 2025 mit einem Investitionsvolumen von rund 67 Millionen Franken. Erstellerin der Neubauten ist die Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag).
  2. Übergang zum Mietmodell per 2025 (Stiftung Alterszentrum Risch/Meierskappel, SARM, mietet das neue Pflegeheim von der Griag).
  3. Für die zusätzliche Realisierung eines neuen Pflegeheims muss das Aktienkapital der Griag erhöht werden. Die Kapitalerhöhung der Griag soll so vorgenommen werden, dass eine Eigenkapitalquote von 40 % resultiert, was bereits bei der Gründung der Griag im Jahr 2016 der Fall war.
  4. Die Einwohnergemeinde Risch (EGR) wird die Kapitalerhöhung von 16 Millionen Franken der Griag selber finanzieren, da die BGR nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Damit wird der Aktienanteil der BGR an der Griag von heute 25 % auf 11 % reduziert.
  5. Die EGR bringt das notwendige Land an der Buonaserstrasse für die Erstellung eines neuen Pflegeheims zu den gleichen Konditionen ein, wie sie es für die Alterswohnungen bereits im Jahr 2015 beschlossen hat (1’400 Franken pro Quadratmeter).
  6. Damit die Kapitalerhöhung der Griag vorgenommen werden kann, muss der Aktionärsbindungsvertrag zwischen der BGR und der EGR geändert werden. Neu soll es möglich sein, dass bei einer Kapitalerhöhung der Griag, die durch die EGR alleine vorgenommen wird, nicht automatisch die Bürgergemeindeversammlung einen Beschluss fällen muss. Weiter ist vorgesehen, dass die BGR künftig ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Verwaltungsrats erhält.
  7. VÜB sieht vor, dass der Bau des Alterszentrums Dreilinden (AZ3L) an die EGR heimfällt und der EGR künftig als strategische Landreserve dient. Hierfür wird eine Heimfallentschädigung von 15.5 Millionen Franken von der EGR an die SARM fällig. Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, dass die Pensionstaxen für die Bewohnerinnen und Bewohner finanzierbar bleiben.

Unterstützten Sie VÜB?

☒ ja                 ☐ nein

Bemerkung/Stellungnahme:

Der Vorstand der CVP Risch-Rotkreuz unterstützt das von den vier Räten (Griag, BGR, EGR, SARM) erarbeitete Projekt und die weitere Vorgehensweise.

Die Variante «A» mit einer gleichzeitigen Realisierung von 60 Alterswohnungen und eines neuen Pflegheimes mit 73 Betten im Jahr 2025 bringen nicht nur finanzielle, sondern auch planerische und bauliche Vorteile. Zudem können diverse Synergien genutzt werden und es muss kein Provisorium erstellt werden.

Es ist uns bewusst, dass die Anzahl der zur Verfügung gestellten Pflegebetten pro Gemeinde durch den Regierungsrat zugewiesen wird.

Wie wir an der Informationsveranstaltung vom 12. Januar 2021 erfahren haben, werden jährlich durchschnittlich 12 Personen aus diversen Gründen fremd platziert. In der Gemeinde Risch besteht aktuell ein Unterangebot an verfügbaren Pflegebetten im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt. Da zusätzlich die demografische Alterspyramide erst in ca. 20-25 Jahren ihren Höhepunkt erreichen wird, möchten wir dem Gemeinderat nahelegen, sich für noch mehr Pflegeplätze einzusetzen.

Alternativ oder ergänzend soll aufgezeigt werden, wie und in welchem Umfang tiefere Pflegestufen in den altersgerechten Wohnungen mit Unterstützung durch das neue Pflegeheim betreut werden können. Ziel soll es sein, dass auch in 20 Jahren eine gute Versorgungssituation angeboten werden kann.

Wir sind der Meinung, dass die Gemeinde Risch älteren Menschen die Möglichkeit geben muss, ihren letzten Lebensabschnitt unter Freunden und Verwandten in der eigenen Gemeinde verbringen zu können.

Andreas Battiston                                          Urban Bucher

Präsident CVP Risch-Rotkreuz                   Geschäftsführer CVP Risch-Rotkreuz

 

Antwort der Gemeinde Risch Link