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Vernehmlassung Steuergesetz – 7. Revisionspaket

11. Juli 2019

Vernehmlassung zur
Änderung des Steuergesetzes – siebtes Revisionspaket

Sehr geehrter Herr Finanzdirektor
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns eingeladen, zur Änderung des Steuergesetzes – siebtes Revisionspaket Stellung zu nehmen. Die CVP des Kantons Zug nimmt die Gelegenheit sehr gerne
wahr, sich zur Vorlage zu äussern und dankt der Finanzdirektion für diese Möglichkeit.

1. Allgemeine Bemerkungen
Die CVP verzichtet auf eine Kommentierung der Synopse, da es sich beim überwiegenden Teil der Änderungen um vom Kanton zwingend zu übernehmenden Anpassungen handelt (Überfüh-rung von bundesrechtlichen Vorgaben in kantonales Steuergesetz).
Unsere Kommentare beziehen sich auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 26. März 2019.

2. Umsetzung des Bundesgesetzes über die Revision der Quellenbesteuerung des Er-werbseinkommens
Auf Verordnungsebene sollen lediglich zwingende Anpassungen durch den Regierungsrat übernommen werden und auf weitergehende Änderungen, welche den Kanton Zug wirtschaftlich beeinträchtigen könnten, sei zu verzichten. Im Bereich Quellensteuerrevision (Gesetzesstufe) handelt es sich vorwiegend um Übernahme von zwingendem Bundesrecht, weshalb wir keine weiteren Bemerkungen haben.

3. Umsetzung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung
Keine Bemerkungen seitens der CVP, da es sich um die Übernahme von zwingendem Bundes-recht handelt und der Kanton Zug hiervon in der Praxis aktuell nicht betroffen ist.

4. Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele
Bei den Änderungen handelt es sich grösstenteils um die Übernahme von zwingendem Bun-desrecht. Ein kantonaler Gestaltungsspielraum verbleibt lediglich bei der Festlegung der Frei-grenzen für Gewinne aus Lotterien oder Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, der Freibeträge für Gewinne aus Grossspielen bzw. aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspie-len sowie den Einsatzkosten.
Obwohl vorliegend der Kanton Zug die Möglichkeit hätte, steuerlich attraktivere Freigrenzen, Freibeträge und Einsatzkostenabzüge ins kantonale Recht zu übernehmen, begrüsst die CVP den Vorschlag des Regierungsrates, für die Kantons- und Gemeindesteuern dieselben Frei-grenzen und Einsatzkostenabzüge wie bei der direkten Bundessteuer vorzusehen. Einerseits führt die Übernahme der bundesrechtlichen Bestimmungen bereits zu substanziellen Steuer-ausfällen und andererseits sollen die Kosten für die Umsetzung infolge einer unterschiedlichen Handhabung auf Bundes- und Kantonsebene nicht unnötig erhöht werden.

5. Umsetzung des Bundesgesetzes über die Berechnung des Beteiligungsabzuges too big to fail Instrumenten
Keine Bemerkungen seitens der CVP, da es sich um die Übernahme von zwingendem Bundes-recht handelt und der Kanton Zug hiervon in der Praxis aktuell nicht betroffen ist.

Freundliche Grüsse

CVP Kanton Zug