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Vernehmlassung Anpassungen des kant. Richtplanes 19/1

24. September 2019

Amt für Raumplanung

Stichwort: Richtplananpassung 19/1

Aabachstr. 5

Postfach

6301 Zug

[email protected]

6315 Oberägeri, 23. September 2019

 

Anpassungen des kantonalen Richtplanes 19/1

Waldgrenzen, Gewässerraum, Abbau Steine und Erden

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Florian Weber

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns eingeladen, zur Änderung des kantonalen Richtplanes Stellung zu nehmen. Die CVP des Kantons Zug nimmt die Gelegenheit gerne wahr, sich zur Vorlage zu äussern und dankt der Baudirektion für diese Möglichkeit.

Wald

Die CVP des Kantons Zug ist mit der Einführung von statischen Waldgrenzen im Nichtsiedlungsgebiet einverstanden. Mit dieser Massnahme ist die Rechtssicherheit besser gewährleistet und die ökologische Waldrandbewirtschaftung kann gefördert werden.

Gewässer

Mit dem geplanten Vorgehen bei der Umsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Kanton Zug ist die CVP grundsätzlich einverstanden. Bei der Landeskarte, auf welche man sich abstützen will, sollte aber die Jahreszahl noch angegeben werden. Zudem fragt sich die CVP, was mit den Leitungen im Gewässerbereich geschieht. Wir wünschen ausserdem, dass der Gewässerraum nicht mindestens sondern nur maximal bei den auf der Karte eingetragenen Gewässern festgelegt wird.

Abbau Steine und Erden

Gemäss dem raumplanerischen Bericht Seite 41 würde mit der Realisierung des Abbaustandorts Hatwil/Hubletzen die regionale Kiesversorgung für ca. 20 weitere Jahre und die Aushubablagerung für rund 15 weitere Jahre gesichert. Nachdem weitere Abbaugebiete im Kanton Zug gemäss den

Aussagen im Kapitel A.5 aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in Frage kommen, ist absehbar, dass die bisherige Kiesabbau- und Aushubdeponiepraxis des Kantons Zug in 15 Jahren zu einem Ende kommt. Die Grundprämisse des Kieskonzeptes 2008, dass der Kanton Zug seinen Kiesbedarf selber deckt und damit zugleich Deponievolumen schafft, ist somit nur noch für eine relativ kurze Übergangszeit zutreffend. Aussagen, was in 15 Jahren geschehen soll, fehlen völlig. Wie die Ausführungen im raumplanerischen Bericht aufzeigen, wächst der Widerstand in der Bevölkerung gegen grossflächige Abbaugebiete und es sind die neuen Kiesabbaugebiete weniger geeignet als die alten Gebiete, da die Kiesschichten viel weniger mächtig sind. Es stellt sich darum die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, das Gebiet Hatwil noch zu opfern, obwohl der Kanton Zug schon in kurzer Zeit keinen eigenen Kiesabbau mehr betreiben wird und er sowieso neue Wege im Deponiewesen beschreiten muss. Auch wenn man auf das Abbaugebiet Hatwil nicht verzichten will, ergeben sich aus der Endlichkeit des Kiesabbaus im Kanton Zug Fragen zur zeitlichen Staffelung des Abbauens in Hatwil. Müsste Hatwil nicht erst später in Betrieb genommen werden und könnte während längerer Zeit im Betrieb bleiben, um den Druck auf neue Deponiegebiete zu mildern? Die CVP fordert darum, dass das Kieskonzept 2008 überarbeitet wird und aufgezeigt wird, wie die Kiesversorgung und Aushubdeponieplanung ohne neue Kiesgruben bis 2050 funktionieren soll. Erst wenn dieses neue Konzept vorliegt und die Rolle von Hatwil in diesem Konzept geklärt ist, ist die CVP bereit Hatwil zu diskutieren. Mit diesem Vorgehen will die CVP erreichen, dass nun Klarheit geschaffen wird ob nach 2035 der Kiesabbau im Kanton Zug ausläuft. Es darf nicht sein, dass Hatwil unter dem Hinweis darauf, dass es keine anderen Standorte mehr gibt beim Bund und der Gemeinde Cham durchgedrückt wird und später trotzdem neue Abbaugebiete geplant werden. Wir wollen ausschliessen, dass bei einem neuen Notstand die nun ausgeschlossenen Gebiete wieder ins Spiel gebracht werden. Da die ENHK den Nachweis fordert, dass die Kiesversorgung nicht durch Gruben ausserhalb von BLN Gebieten gedeckt werden kann, ist die Frage, ob und wo im Kanton Zug noch Kiesabbau stattfinden soll auch juristisch von zentraler Bedeutung. Ohne eine fundierte aktuelle Kiesplanung nützt eine definitive Festlegung im Richtplan der Realisierung von Hatwil nur wenig. Spätestens bei den nachfolgenden Planungsschritten und Bewilligungen muss der Kanton Zug fundiert aufzeigen, warum Hatwil der einzige noch verbleibende Standort im Kanton Zug ist. Die Ausführungen unter A.5 sind dafür zu oberflächlich.

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse

CVP Kanton Zug