USR III – Stärkung der Rechtssicherheit
24. Januar 2017
Die Unternehmenssteuerreform III ist äusserst komplex. Ihre Folgen sind nicht exakt berechenbar. Steuerausfällen stehen Mehreinnahmen gegenüber. Das macht die Meinungsbildung schwierig. Widersprüchliche Behauptungen stehen im Raum. Allerdings gehört die USR III auch zu jenen Vorlagen, die im Bundeshaus am gründlichsten erörtert worden sind.
Ihr stimmen alle Kantone zu. Zwischen den Nehmer- und den Geberkantonen im Nationalen Finanzausgleich besteht also kein Graben, auch nicht zwischen Deutsch- und Westschweiz. Im Kanton Zug stimmen der USR III zudem sämtliche Gemeinden zu – wiederum unisono Nehmer- und Gebergemeinden im kantonalen Finanzausgleich. Warum wohl? Weil die USR III für die Schweiz und erst recht für den Kanton Zug eine Notwendigkeit darstellt. Sie schafft die international verpönten Steuerprivilegien ab, sorgt aber dafür, dass die Kantone Instrumente erhalten, die es ihnen ermöglichen, ihre steuerliche Attraktivität zu bewahren – dies bei bedeutend mehr Rechtssicherheit als bisher. Persönlich bin ich überzeugt, dass die USR III dazu beiträgt, dass unser Land und der Kanton Zug ein führender Wirtschaftsstandort bleiben werden und dass ich mit meinem Ja am 12. Februar einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der Besteuerung leiste.