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Überdachungen der Autobahn A14 „Vier Vorteile auf einen Streich“

23. Mai 2024 – Postulat von Thomas Meierhans, Manuela Käch und Fabio Iten

Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Machbarkeitsstudie zu unterbreiten, wie die Autobahn A14 bei den Abschnitten Blickensdorf Baar, Ammannsmatt Zug und Hinterberg Cham Steinhausen überdeckt werden kann. Die Überdeckungen sollen den Lärmschutz verbessern, als Bauland für günstigen Wohnungsbau dienen, Siedlungen verbinden und eine Naturvernetzung fördern. Vier Vorteile auf ein einen Streich. Die Machbarkeitsstudie soll rechtliche und finanzielle Folgen vertieft aufzeigen. Dabei sollen die Kosten des Kantons, eine allfällige Beteiligung des Bundes, die Erträge aus der Weitergabe von gewonnenem Bauland für preisgünstigen Wohnungsbau und raumplanerische Auswirkungen auf die Lorzenebene untersucht und aufgezeigt werden.

Begründung:

Die Autobahn A14 ist eine unverzichtbare Verkehrsachse im Kanton Zug. Sie führt jedoch mitten durch die Lorzenebene, verursacht ein Dauerrauschen im Siedlungsgebiet und stellt eine Barriere für Mensch und Natur dar. Eine Überdeckung an den aufgeführten Stellen, die alle direkt durch das Siedlungsgebietes führen, wird die heutige Situation markant verbessern.  Vorteilhaft ist, dass die Autobahn an den drei aufgeführten Standorten bereits vertieft durch das Gelände führt und damit eine Überdachung baulich vereinfacht wird.

Mit der Überdeckung der Autobahn wird Land gewonnen, das auf beiden Seiten an bereits gebautes Siedlungsgebiet angrenzt. Deshalb soll es zu einem grossen Teil als Bauland für einen preisgünstigen Wohnraum freigegeben werden. Forderungen an den Kanton, preisgünstigen Wohnraum zu Fördern werden immer lauter. Tritt der Kanton als zusätzlicher Landkäufer auf, besteht die Gefahr, dass Landpreise noch schneller steigen. Mit dem neu gewonnen Bauland über der Autobahn stellt sich dem Kanton die Chance, preiswertes Bauland zur Verfügung zu stellen, ohne den freien Markt von Land weiter anzuheizen. Mit dem Verkauf oder der Abgabe des Baulandes im Baurecht sollen also für den Kanton nicht nur Ausgaben zur Realisierung entstehen, sondern auch ein substanzieller Ertrag erwirtschaftet werden.