SRG muss sich verändern!
21. Januar 2018
Der Artikel 93, Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt, dass Radio und Fernsehen „ … berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone.
- Peter Hofmann, Sekretär der CVP Zug
Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“ Die Initiative streicht diesen Absatz. Nach dessen Wegfall ist kein privater Sender gehalten, sich um eine ausgewogene Berichterstattung zu bemühen. Wirtschaftliche und allenfalls politische Geldgeber werden die Berichterstattung prägen. Berlusconismus in der Schweiz? Brauchen wir das? Nein, deshalb ein NEIN zu „No Billag“.
Die verschiedenen Kritiken an der SRG sind teilweise sehr berechtigt, die vorgeschlagene Massnahme jedoch zu radikal. Auch das NEIN am 4. März muss und wird Konsequenzen für die SRG bringen, die SRG von heute wird nicht die SRG von morgen sein. Geben Sie der SRG die Chance für notwendige Anpassungen und stimmen Sie am 4. März NEIN zu „No Billag“.