Sportwochen gemeindlicher Schulen
18. Januar 2021
Kleine Anfrage betreffend Durchführung der Sportwoche der gemeindlichen Schulen
Gemäss §19 Ziff. 3 SchG haben die gemeindlichen Schulen den Schülerinnen und Schülern während den Winterferien eine Sportwoche anzubieten. Aufgrund der weiterhin stark angespannten epidemiologischen Lage sowie der verschärften Massnahmen des Bundes stellen sich betreffend der Durchführung der Sportwoche einige Fragen:
- Bis anhin konnten die Ansteckungen mit dem COVID19-Virus in den Klassen der gemeindlichen Schulen sehr tief gehalten werden. Dies ist vermutlich den Schutzkonzepten der Schulen zu verdanken, die ihre Aktivitäten stark auf die einzelnen Klassen fokussieren und Vermischungen der Schülerinnen und Schüler vermeiden. Ist eine Durchführung unter Einhaltung der Schutzkonzepte möglich, z.B. keine Durchmischung der Klassen und Lehrpersonen?
- Wie ist die Haltung der einzelnen Gemeinden betreffend der Durchführung der Sportwoche?
- Zieht der Regierungsrat eine Absage in Betracht, auch um einen Beitrag zur Senkung der Zahlen zu leisten, resp. die Lehrpersonen vor Ansteckung des mutierten Virus zu schützen und so die Weiterführung des Präsenzunterrichtes nach den Sportferien nicht zu gefährden?
- Wie wird bei einer Absage der Sportwoche die Betreuung der bereits angemeldeten Schülerinnen und Schüler sichergestellt?
- Januar 2021