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Souverän sagt Ja zum Denkmalschutzgesetz

24. November 2019

Mit grosser Freude, nehmen wir das deutliche Abstimmungsresultat zur Kenntnis. Es ist dem breit abgestützten Pro-Komitee gelungen, die Bevölkerung von den Vorzügen der Gesetzesrevision zu überzeugen. Die gut austarierte Gesetzesvorlage des Kantonsrates berücksichtig weiterhin das öffentliche Interesse zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Denkmälern. Neu werden auch die Bedürfnisse der Standortgemeinden und der Eigentümerinnen und Eigentümer stärker einbezogen. Der sich während den letzten Jahren angesammelte Missmut der Zugerinnen und Zuger hat sich im Abstimmungsresultat niedergeschlagen.

 

Durch die Einführung des verwaltungsrechtlichen Vertrags hat der Kanton Zug nun ein Instrument, mit dem die Interessen der Eigentümerschaft und diejenigen der Denkmalpflege aufeinander abgestimmt werden können. Mit der Erhöhung der Anforderungen für die Unterschutzstellung wird sichergestellt, dass nicht mehr willkürlich zusätzlich eine hohe Anzahl weiterer Gebäude unter Schutz gestellt werden. Wirklich schützenswerte Objekte werden nach wie vor geschützt. Durch die Erhöhung der Beitragszahlungen der öffentlichen Hand an die Eigentümerschaft für denkmalpflegerische Sanierungen wird diesem Umstand angemessene Rechnung getragen.

 

Gemäss Richtplan nimmt die Bevölkerung in unserem Kanton weiterhin zu. Der zusätzlich benötigte Wohnraum soll im bebauten Gebiet durch Verdichtungsmassnahmen geschaffen werden. Umweltaspekte fordern effiziente Gebäude mit guten Dämmwerten und zeitgemässer Energienutzung. Geschützte Gebäude sollen nachhaltig und sinnvoll genutzt werden können. Wir sind überzeugt, dass die Gesetzesrevision die Grundlage bereitet, um diese und weitere Anforderungen zu erfüllen. So kann sich der Kanton weiterhin positiv entwickeln und verfügt über attraktive Denkmäler in gutem Zustand.

Stimmbeteiligung: 44.35 %

Ja – Stimmen: 21’842 (65,53 %)

Nein-Stimmen: 11’491 (34,47%)