Schuldenbremse dank CVP
10. August 2017
An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien verabschiedete der Zuger Kantonsrat das revidierte Finanzhaushaltgesetz (FHG). Kernelement der Revision war die Einfügung einer Schuldnerbremse. Dieses neue Instrument wurde im März 2015 von der CVP mit einer Motion gefordert. Bereits früher hatte die CVP Baar versucht, eine Schuldenbremse auf Gemeindeebene einzuführen. Sie erntete dafür parteiübergreifend Kritik.
Zwischenzeitlich haben sich nicht nur die finanziellen Parameter des Kantons massiv verschlechtert, sondern es scheint auch finanzpolitische Vernunft eingekehrt zu sein. Die bisherige FHG-Regel, wonach die Erfolgsrechnungen von Kanton und Gemeinden mittelfristig, d.h. über acht Jahre hinweg, ausgeglichen sein muss, wurde ergänzt, mit einer Investitionsbeschränkung, sobald die Nettoverschuldung eine bestimmte Höhe erreicht hat. Damit hat der Kanton nun ein griffiges Instrument, seinen Finanzhaushalt nachhaltig zu steuern.
Zweiter Kernpunkt der FHG-Revision war die Abschreibungsmethodik. Die CVP-Fraktion favorisierte klar den Beibehalt der degressiven Abschreibungsmethode. Diese hatte unserem Kanton während vielen Jahre stabile Finanzen beschert. Die Mehrheit des Rates entschied jedoch, sich von diesem Tugendpfad der Finanzpolitik zu verabschieden und die lineare Abschreibungsmethode einzuführen. Dies ist bedauerlich, aber zu respektieren.