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Postulat betreffend Kreditverfahren bei Bauprojekten

24. Februar 2022

Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Variante vorzulegen, wie im einstufigen Verfahren bei Bauprojekten, die vorberatende Kommission frühzeitig miteinbezogen werden kann. Weiter soll der Regierungsrat aufzeigen oder Bestimmungen erarbeiten, nach welchen Kriterien bei Hoch- und Tiefbauprojekten das zweistufige oder das einstufige Verfahren gewählt wird.

Begründung:
Für die Postulanten ist im Grundsatz ein zweistufiges Verfahren mit Planungs- und Objektkredit der richtige Weg, um ein Bauprojekt zu realisieren. Vor der Vergabe von teuren Leistungen soll der Rahmen eines Bauprojektes klar definiert und politisch abgestützt werden. So hat zum Beispiel die Hochbaukommission bei der Debatte zum Planungskredit Hofstrasse 15 in Zug ein zusätzliches Geschoss beim Neubau gefordert. Dieses kann nun von Beginn an mitgeplant werden. Eine spätere Intervention beim Objektkredit wäre nicht oder nur mit beträchtlichen Mehrkosten möglich gewesen.


In kleineren und weniger komplexen Projekten macht ein einstufiges Verfahren durchaus Sinn, damit diese möglichst schlank und schnell bearbeitet werden können. Für die Mitte Fraktion ist jedoch nicht erkennbar, wann der Regierungsrat das einstufige oder das zweistufige Verfahren wählt, und bittet daher um klare Bestimmungen.

Gemäss Praxis wird für Strassenbauprojekte von Zeit zu Zeit durch den Kantonsrat ein Rahmenkredit bewilligt. Die Geschäfte werden aufgelistet und kommen eines Tages nach der Detailplanung, Landerwerb, Auflagen, Baubewilligung, usw. in die Tiefbaukommission, wobei nach § 3 Abs. 1 des Kantonsratsbeschlusses über das Strassenbauprogramm 2014–2022 (erstreckt bis 2026) vom 28. August 2014 (BGS 751.12) für die Kreditfreigabe nur eine Lesung im Kantonsrat stattfindet. Dies hat gegenüber von Grossbauprojekten im zweistufigen Verfahren den Nachteil, dass die Kommission sowie der Kantonsrat vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Aus unserer Sicht sollte zumindest die Tiefbaukommission oder weitere beteiligte Kommissionen noch vor der eigentlichen Detailplanung miteinbezogen werden. Dieses Vorgehen schützt auch die Regierung, um nicht Gefahr zu laufen, dass relevante Änderungsanträge zu spät eingebracht werden.