Postparkplätze: Leserbrief Leo Granziol
5. Januar 2019
Die Mehrheit der Stadtbevölkerung, welche der Initiative „Ja zu Läden und Gewerbe“ in der Altstadt Ja zugestimmt hat, braucht nicht ein Care-Team – wie Stadtpräsident Müller abschätzig an der letzten GGR Sitzung sagte – sondern vielmehr einen fähigen Stadtrat, allen voran im zuständigen Baudepartement und im Stadtpräsidium – der in der Lage und willens ist, den Volkswillen zumindest annähernd umzusetzen! Dieser macht es zu einfach und billig mit der Behauptung die Initiative würde höheres Recht verletzen. Tatsache ist, dass nach bundesgerichtlicher Praxis der Stadtrat verpflichtet ist, einen Umsetzungsbeschluss zu erarbeiten, welcher das Anliegen der Initiative unter grösstmöglicher Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht erfüllt. Als höherrangiges Recht werden vom Stadtrat die kantonalen Bestimmungen zum Bebauungsplan genannt. Diese enthalten aber keine spezifischen Vorschriften, welche Parkplätze auf dem unteren Postplatz verbieten würden! Vielmehr ist es die Interpretation der Baudirektion, welche nun besagt, dass der Bebauungsplan Post bei Belassung der Parkplätze auf dem unteren Postplatz die im Jahre 2008 versprochenen Vorteile nicht mehr aufweise, soweit die Stadt nicht neue Vorteile aufzeigen könne. Aber dazu hat sich der Stadtrat – wie vertrauenswürdige Quellen berichten – nicht im Geringsten bemüht. Denn gewissen Stadträten, inkl. Stapi und deren Mitarbeiter, welche mit dem Kanton verhandelten, sind diese Parkplätze ein Dorn im Auge, Volkswille hin oder her!
Tatsache ist, dass im massgeblichen Vorprüfungsbericht aus dem Jahre 2006 die Baudirektion zu keinem Zeitpunkt die Aufhebung der Parkplätze auf dem unteren Postplatz verlangt hat. Vielmehr steht dort: „Es ist im Bebauungsplan verbindlich zu regeln, dass die Parkplätze auf dem oberen Postplatz aufgehoben und in die Tiefgarage verlegt werden“. Kein Wort von Parkplätzen auf dem unteren Postplatz. Zudem wird in den seinerzeitigen Abstimmungsunterlagen Folgendes bestätigt: „Mit der Realisierung des Bebauungsplanes Post und der Umgestaltung des oberen Postplatzes, sind mindestens 35 oberirdische Parkplätze aufzuheben. Entsprechend der GGR Vorlage Nr. 1825 „Neugestaltung Postplatz“ vom 30. November 2003 stehen folgende Parkplätze zur Diskussion: 11 PP Vorstadt, 2 PP Schmidgasse, 5 PP Bahnhofstrasse vor ZKB, 13 PP oberer Postplatz, 5 PP Hirschenplatz. Damit kann die im Vorprüfungsbericht zum Bebauungsplan Post verlangte Aufwertung des Aussenraumes realisiert werden. In einer 2. Etappe, beispielweise i.Z. mit der Realisierung des Stadttunnels, sind mind. 25 weitere oberirdische Parkplätze aufzuheben.“ Auch daraus zeigt sich, dass die Parkplätze auf dem unteren Postplatz im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes, also dem Neubau Andermatt, der Eröffnung des Parkhauses und dem Umbau des oberen Postplatzes nicht zur Diskussion standen. Die Anzahl 35 Parkplätze sind nicht vom Kanton vorgeschrieben worden, sondern hat sich die Stadt selbst auferlegt. Tatsache ist dass heute bereits 20 Parkplätze auf dem oberen Postplatz aufgehoben sind. Tatsache ist auch, dass die damaligen Entscheide noch von der Hoffnung des Stadttunnels und der damit weitgehend verkehrsfreien und attraktiveren Altstadt getragen wurden. Das ist Makulatur. Die Altstadt, deren Läden und Gewerbe sind weiterhin enormen Verkehr ausgesetzt. Bleiben die die oberirdischen leicht zugänglichen Parkplätze auf dem unteren Postplatz werden die mit bleibenden Verkehrsbelastung verbundenen Nachteile zumindest gemildert Nach dem Bild, das sich nach Umbau des oberen Postplatzes bietet, kann wohl niemand vernünftigerweise einen Vorteil in einer weiteren Asphalt-, Betonwüste auf dem unteren Postplatz sehen. Deshalb wird auch die Kantonsregierung dafür Verständnis aufzeigen, dass unter den gegebenen Verhältnissen nach der Ablehnung einer verkehrsfreien Innenstadt die Belassung der oberirdischen Parkplätze auf dem unteren Postplatz wesentliche Vorteile für die Infrastruktur der Altstadt bietet. Das Volk hat das mit seinem Ja zur Initiative eingesehen. Die Stadtregierung müsste diese Volksmeinung vertreten statt ins gleiche Horn wie die Parkplatzgegner zu stossen, auch wenn dies der Einstellung des jetzigen Stadtpräsidenten widerspricht. Schliesslich ist sein Abgang vorprogrammiert. Der Stadtrat tut gut daran, den unnötigerweise angezettelten Streit zur Missachtung des Abstimmungsergebnisses einzustellen und konstruktiv zu arbeiten anstatt sich gegen die Mehrheit der Stadtbevölkerung zu stellen! Von einer mehrheitlich bürgerlichen Stadtregierung darf erwartet werden, dass sie den Volkswillen vollzieht! Vom Kanton gibt es Signale, dass Kompromissbreitschaft besteht. Ich hoffe die Stadtväter und Stadtmütter nehmen sie endlich wahr, statt gegen die Wand zu laufen.
Leo Granziol, Zug
(Leserbrief in der Zuger Zeitung vom 13. Dezember 2018)
(Hinweis: In den Leserbriefen äussern sich CVP-Mitglieder zu von ihnen frei gewählten Themen. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Stadtpartei und des Vorstandes übereinstimmen. Es wird keine Verantwortung übernommen sowie keine Korrespondenz geführt.)