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Politisieren auch während des Mutterschaftsurlaubs

11. November 2020

Medienmitteilung vom 11. November 2020

Am 4. Juli 2019 reichten die beiden CVP-Kantonsrätinnen Barbara Häseli und Anna Bieri eine Motion für eine Standesinitiative ein, damit Frauen während des Mutterschaftsurlaubs ihr politisches Mandat weiterhin ausüben können, ohne dass sie den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aus der beruflichen Erwerbstätigkeit verlieren. Der Kantonsrat und mit ihm die geschlossene CVP-Fraktion unterstützte das Vorhaben und die Regierung schickte eine Standesinitiative nach Bundesbern. Knapp anderthalb Jahre später nahm die Staatspolitische Kommission des Ständerats die Standesinitiative an. Ein grosser Teilerfolg – für die beiden Kantonsrätinnen und für alle Mütter in politischen Ämtern.

Aktuell fällt der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Parlamentsmandate gelten sozialversicherungsrechtlich als Erwerbstätigkeit. Wer somit während des Mutterschaftsurlaubs an Parlaments- oder Kommissionssitzungen teilnahm, verlor unweigerlich den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus der hauptberuflichen Tätigkeit. «Wir sind gewählte Volksvertreterinnen. In der aktuellen Situation können wir unseren politischen Auftrag nicht wahrnehmen, wenn wir Mütter werden, ohne massive Erwerbseinbussen in Kauf zu nehmen und unsere Arbeitsstelle zu riskieren » erklärt Anna Bieri ihr Engagement in dieser Sache.

«Mit unserem Vorhaben wollen wir den Mutterschaftsurlaub für die Frau und die Mutterschaftsentschädigung an unsere Arbeitgeber keinesfalls gefährden, denn es sind zwei komplett verschiedene Paar Schuhe» so Mitmotionärin Barbara Häseli. Sie sei vom Volk gewählt und wolle ihren politischen Auftrag in Vereinbarkeit mit Beruf und Familie erfüllen, so Kantonsrätin Häseli weiter. Das sei nicht vergleichbar mit einem Arbeitsverhältnis, in dem man der Weisung des Arbeitgebers unterstehe. Mit Vorschlägen wie einer Stellvertreterregelung im Parlament analog zum Berufsleben würde man nicht die gesetzlichen Widersprüche für Parlamentarierinnen lösen.

Die Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Ständerates stimmten an ihrer Sitzung vom 9. November 2020 mit 11:1 der Initiative zu und bestätigten, dass die heutige Situation nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend sei, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler. Für Anna Bieri und Barbara Häseli bedeutet dieser Entscheid eine grosse Freude für alle Frauen und Mütter in der Politik. Doch «wir wissen, dass wir mit dem Entscheid der Staatspolitischen Kommissionen erst einen Etappensieg errungen haben. Schlussendlich muss das Parlament noch zustimmen. Aber wir sind sehr zuversichtlich».

Nebst dem Kanton Zug reichten auch Baselland und Luzern Standesinitiativen zu dieser Thematik beim Bund ein.