Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung
15. Oktober 2017
Beitrag der CVP Baar zum Parteienforum im «Zugerbieter» vom Oktober 2017
Der Streit um die Transparenz in der Verwaltung ist so alt wie die moderne Demokratie. Gerade in Zeiten von Fake-News und alternativen Wahrheiten ist es für Bürgerinnen und Bürger wichtig, auf überprüfbare Informationen zurückgreifen zu können. Denn ohne Transparenz in der Verwaltung können sich die Wählerinnen und Wähler kein Bild über die Aktivität der Politiker machen, die sie gewählt haben. Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes im Jahr 2014 hat jede Person im Kanton Zug ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Gemäss Auskunft der Gemeinde gab es seither drei bis vier formelle Gesuche um Einsicht. Davon musste ein Gesuch abgelehnt werden. Viele weitere kleinere Anfragen konnten direkt beantwortet werden.
Das Öffentlichkeitsprinzip ist in der Gemeinde Baar umgesetzt. Die Gemeinde kann aber bei berechtigten privaten wie öffentlichen Interessen die Auskunft verweigern. Denn das Recht auf Information sollte nicht grenzenlos sein. Oft stehen diesem Recht berechtigte Interessen entgegen. Diese zu schützen hat hohe Bedeutung – gerade in einer Zeit, da viele Personen im Internet Persönliches preisgeben und zur Handelsware machen. Wichtig ist, dass die Gemeinde Baar transparent bleibt, aber bei laufenden Verfahren oder entgegenstehenden Interessen das Recht auf Auskunft ordnungsgemäss verweigert.