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Motion betreffend bedarfsgerechter Einführung von Tagesschulen

12. August 2019 – Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Gemeinden zur Führung bedarfsgerechter ausserschulischer Kinderbetreuung auf der Kindergarten- und Primarschulstufe verpflichtet. Dabei soll der Schulbetrieb als Tagesschule geführt werden.

Die Teilnahme an diesen schulergänzenden Angeboten soll für die Schülerinnen und Schüler freiwillig sein.

Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich massgebend an deren Finanzierung. Ein System zur Beteiligung der Eltern in Abhängigkeit derer finanziellen Möglichkeiten soll geprüft und aufgezeigt werden.

 

Begründung:

Zug kann als Arbeits- und Wohnkanton mit diversen wirtschaftlichen Faktoren und einer hohen Lebensqualität punkten. Brachliegendes Potential erkennen wir jedoch bei einer zeitgemässen, bedarfsgerechten und vor allem einfach organisierbaren Kinderbetreuung von Kindern im Kindergarten- und Primarschulalter.

Erreichen Kinder das Alter der Schulpflicht wird die Organisation ihrer Betreuung für die berufstätigen Eltern nicht einfacher, sondern zunehmend zu einem komplizierten Puzzle von Randzeiten-, Mittags- und Ferienbetreuung. Diese Hürden sind nur zu reduzieren, wenn die gesamte Organisation aus einem Guss stattfindet. Schule und ausserschulische Betreuung sollen einem gesamtheitlichen Konzept unterstehen und als Tageschule geführt werden.

Familien, welche diese ausserschulische Betreuung nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen möchten, sollen bürokratiefrei darauf verzichten können. Die familieninterne Betreuung schätzen wir als grossartig und soll dadurch nicht tangiert werden. Ähnlich der Musikschule soll von den Tagesschulstrukturen Gebrauch machen, wer das möchte und Bedarf hat.

Mit diesen Massnahmen hat der Kanton Zug seine Antwort auf den aktuellen und schon in naher Zukunft verschärft drohenden Fachkräftemangel bereit. Eine visionäre Familienpolitik kann unseren Kanton Zug für alle, Familien und Unternehmen, attraktiv und lebenswert halten.