Kesb wird wohl bald doppelt kontrolliert
24. Juli 2018
Kantonsrat Das Büro des Kantonsrats will die Geschäftsordnung des Parlaments dahingehend ändern, dass künftig die Kesb nebst der Staatswirtschaftskommission zusätzlich von der Justizkommission visitiert wird. Dies zum Missfallen des Regierungsrats.
Quelle Zuger Zeitung Montag 23.07-2018
Charly Keiser /[email protected]
Wer soll die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) kontrollieren?
Darüber gehen die Meinungen auseinander.
Das Büro des Kantonsrats hat nun eine Vorlage präsentiert, die die Spielregeln ändern könnte.
Im Moment prüft die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) die Kesb. Besagte Vorlage des Büros fusst auf einer Motion der beiden CVP-Kantonsräte Kurt Balmer (Risch) und Laura Dittli (Oberägeri), die in ihrem Ansinnen forderten, «dass die nötigen gesetzlichen Vorschriften zu schaffen sind, damit die Kindes- und Erwachsen- enschutzbehörde als gerichtsähnliche Behörde nebst der Prüfung durch die Stawiko auch von der Justizprüfungskommission (JPK) visitiert und dadurch vom Parlament als Oberaufsichtsbehörde hinsichtlich des äusseren Geschäftsgangs überwacht wird».
Insbesondere sei nicht einzusehen, weshalb beispielsweise Gerichte und Kommissionen sowohl von der Stawiko als auch von der JPK visitiert würden, während bei der Kesb mit ähnlicher Funktion keine analoge Kontrolle erfolge, begründen sie in ihrem Begehren: «Die Stawiko darf nach geltendem Recht im Zusammenhang mit der Kesb im Prinzip lediglich in finanziellen Belangen eine Oberaufsicht vornehmen.»
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Der Regierungsrat habe nun zur Motion von Kurt Balmer und Laura Dittli zuhanden des Büros vom Kantonsrat Stellung genommen, sagte Frau Landammann Wei¬chelt letzte Woche auf Nachfrage. Stawiko und Regierungsrat hätten bereits darauf hingewiesen, dass sich der Kantonsrat bei der 2014 erfolgten Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats in voller Kenntnis aller Fakten für die Oberaufsicht über die Kesb durch die Stawiko entschieden habe, und sowohl die Stawiko als auch der Regierungsrat würden das Motionsbegehren ablehnen. «Eine Änderung bei der Oberaufsicht drängt sich nicht auf.»
Der Regierungsrat werde sich mit der Thematik erneut befassen, sobald er vom Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates bezüglich der genannten Teilrevision Kenntnis habe, liess Weichelt weiter verlauten. Eine E-Mail-Anfrage am Donnerstag, ob sie sich zur Vorlage des Büros des Kantonsrats äussern wolle oder könne, blieb unbeantwortet.
«Grosse Erfahrung»
«Da die Kesb gemäss Bundesgericht als Gericht im materiellen Sinne gelten kann, ist eine weitergehende Prüfung des äusseren Geschäftsgangs gerechtfertigt», schreibt das Büro des Kantonsrats. Dies zum Beispiel hinsichtlich der Verfahrensdauer, der Anzahl und Art der Fälle, der Arbeitsweise der Behörde, der Anzahl von Entscheiden und deren Anfechtungen, der Erfolgsquote bei Anfechtungen, der Anzahl Fälle unentgeltlicher Rechtspflege und der Zusammenarbeit mit Gemeinden und anderen Behörden. Des Weiteren hinsichtlich der Ausstandsregeln und deren Anwendung, der Tendenzen bei den Kosten zu Lasten von Gemeinden, der Kostenentwicklung und der Unabhängigkeit gegenüber der Direktion des Innern und anderen Instanzen sowie den Verjährungen. «Diese Prüfung sollte in analoger Weise wie bei den anderen gerichtlichen Behörden durch die erweiterte Justizprüfungskommission vorgenommen werden können», so die Empfehlung.
Das politische Interesse an der Visitation der Kesb durch die erweiterte JPK sei als hoch zu gewichten. «Zusammenfassend ergibt sich, dass die erweiterte Justizprüfungskommission grosse Erfahrung bei der Ausübung der Oberaufsicht über die Gerichte hat», so das Kantonsratsbüro.
«Da die Kesb als Gericht gelten kann, ist eine Prüfung des äusseren Geschäftsgangs gerechtfertigt.»
Büro des Kantonsrats