Ja zu Sicherheit und Freiheit, Ja zum Waffenrecht
17. April 2019
Zur Teilrevision des Waffenrechts, über welche am 19. Mai abgestimmt wird
Das neue Waffenrecht war eine der ersten Gesetzesvorlagen, die ich in meiner 20-jährigen Zeit in der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates mitgestaltet habe. Bei mehreren Revisionen wurde das Gesetz den neuen Entwicklungen angepasst. Dabei haben wir stets versucht, die Sicherheit für die Bevölkerung und die berechtigten Anliegen der Schützen, Jäger und Waffensammler möglichst gut in Einklang zu bringen. Dieses Ziel verfolgte ich als Parlamentarier, als Offizier aber auch als OK-Präsident von zwei Schützenfesten. Die Erfahrungen aus dieser Zeit zeigen mir, dass mit den Anpassungen des Waffenrechts, die zur Einhaltung der EU-Richtlinien notwendig sind, das traditionelle Schützenwesen nicht ungebührlich behindert wird. Die Registrierung halb automatischer Waffen, wie das Sturmgewehr der Armee, stellt für die Schützen keine übermässige bürokratische Schikane dar. Wie auch im vorliegenden Fall ist es dem Bundesrat und dem Parlament gelungen, für die interessierten Kreise eine vertretbare Lösung zu finden. Ich kann deshalb die meiner Meinung unzutreffende Kritik der gegnerischen Seite nicht verstehen. Insbesondere die Offiziersgesellschaften sollten grosses Interesse daran haben, dass die mit dem Schengen-Abkommen gewährte Sicherheit in Zukunft aufrechterhalten werden kann.
Unsere Polizei- und Sicherheitskräfte greifen heute 300 000-mal täglich auf das Schengener Informationssystem zu. Gesuchte Personen und Sachen, aber auch Vermisste können innert einer Stunde in ganz Europa ausgeschrieben werden. Sicherheitskräfte aus dem gesamten Schengenraum unterstützen uns ab diesem Zeitpunkt in der Polizeiarbeit. Für den Wirtschaftsstandort Zug mit seiner internationalen Ausrichtung wäre ein Abseitsstehen vom Schengen-Abkommen ein schwerwiegender Rückschlag, der infolge einer Rückkehr zu aufwendigen und zeitintensiven Visa- und Einreisekontrollen innert kurzer Zeit zu einem gewichtigen Standortnachteil führen würde. Wollen wir dies wirklich? Aus all diesen Gründen empfehle ich, die Vorlage anzunehmen.
Peter Bieri, alt Ständerat, Hünenberg