Ja aus Überzeugung und Notwendigkeit
13. April 2019
Am 19. Mai 2019 stimmen wir über die sogenannte «Steuervorlage und AHV-Finanzierung», kurz «STAF», ab. Eine Neuregelung der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien international nicht mehr akzeptiert werden. Passt die Schweiz ihre Steuergesetzgebung nicht an, dürfte sie auf eine «schwarze Liste» der OECD oder der EU gesetzt werden. Das brächte für Unternehmen schwerwiegende Probleme mit sich. Durch «STAF» erhalten Unternehmen einen international akzeptierten Steuerrahmen. KMUs und Grossunternehmen werden gleichbehandelt. Damit ist die Schweiz auf dem richtigen Weg, um der Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts zu entsprechen und gleichzeitig konkurrenzfähig zu bleiben. Dies ist wichtig, damit die Unternehmen weiterhin in der Schweiz investieren und Arbeitsplätze schaffen.