Heiratsstrafe: Baldiger Volksentscheid nötig
19. Juni 2018
Am Freitag, 15. Juni 2018 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass erheblich mehr Ehepaare und eingetragene Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind, als die Eidgenössische Steuerverwaltung bisher beziffert hat. Statt 80’000 betroffener Zweiverdienerehepaare sind tatsächlich 454’000 Ehepaare betroffen – also knapp eine Million Menschen, oder ein Achtel der Schweizer Wohnbevölkerung.
Konsequenterweise hat die CVP am 18. Juni 2018 in acht Kantonen (AG, BE, BL, SO, VD, VS, ZG, ZH) eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Sie verlangt eine Wiederholung der Abstimmung zur CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe». Sie ist überzeugt, dass die Beschwerde hohe Chancen hat, angenommen zu werden, was eine Sistierung der Vorlage des Bundesrates rechtfertigt. Auch Experten geben diesem Vorgehen gute Chancen.
Eine erneuerte Volksabstimmung wäre der wirkungsvollste Weg, um die steuerliche Diskriminierung der verheirateten und eingetragenen Paare endlich zu beseitigen. Mit einer Annahme der Volkinitiative der CVP gegen die Heiratsstrafe wäre endlich ein Systementscheid für die Beseitigung der Heiratsstrafe getroffen. Dieser würde den Bundesrat und das Parlament verpflichten, die Heiratsstrafe auf dem Weg der gemeinschaftlichen Besteuerung abzuschaffen.
Der Fehler bei der Erhebung der betroffenen Ehepaare ist gravierend und folgenschwer. Es ist unerklärlich, wie solch massive Fehlberechnungen entstehen konnten.
Die Bevölkerung braucht eine Antwort, wie es dazu kommen konnte, damit das Vertrauen in den Bundesrat wiederhergestellt wird. Die CVP verlangt, dass der von der WAK-S verlangte Bericht so rasch wie möglich behandelt, Fragen beantwortet und Massnahmen getroffen werden.