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Heini Schmid: Ja zum Planungs- und Baugesetz

10. April 2019

Breit abgestützter Zuger  Kompromiss

Das teilrevidierte Zuger Planungs- und Baugesetz ist ein breit abgestützter und austarierter Kompromiss. Sowohl gemeindliche als auch kantonale Behörden unterstützen den Vorschlag, ebenso die Mehrheit des Kantonsrats. Denn die Vorlage ermöglicht einerseits eine bauliche Entwicklung mit Augenmass und Weitsicht und anderseits den nötigen Schutz der Landschaft. Die Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen muss der Kanton Zug umsetzen. Dies verlangt das Bundesrecht. Erfolgt diese Umsetzung nicht, sind jegliche Einzonungen im ganzen Kanton untersagt. Nicht einmal kleine Arrondierungen wären mehr möglich.

Bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen mit erheblich höherer Ausnützung erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, sofern sie dies wollen, eine Mehrwertabgabe zu erheben. Diese Einnahmen müssen die jeweiligen Gemeinden auf ihrem Gebiet zweckgebunden für Massnahmen der Raumplanung einsetzen. So können sie beispielsweise Quartiere attraktiver gestalten, Renaturierungen an Gewässern realisieren, Naherholungsgebiete aufwerten, den preisgünstigen Wohnungsbau fördern. Davon profitieren schliesslich alle. Die Allgemeinheit kann damit an den Planungsgewinnen einzelner teilhaben. Deshalb stimme ich am 19. Mai 2019 der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu.