Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum / CVP Frauen Kanton Zug

10. Mai 2017

Was steht hinter dem Begriff ‘bezahlbarer Wohnraum’? Wo hört bezahlbar auf? Die Initiative suggeriert, wenn die Mietzinse sinken, junge und betagte Zugerinnen und Zuger in unserem Kanton bleiben können. Die Überbauung Roost in der Stadt Zug zeigt, dass die Hälfte der Mieterinnen und Mietern von extern in die Stadt gezogen sind. Die hohen Mietzinse sind eine Folge der grossen Nachfrage im Kanton Zug. Je mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut wird, desto grösser wird die Nachfrage.

Fabienne Roschi, Präsidentin CVP Frauen Kanton Zug

Fabienne Roschi, Präsidentin CVP Frauen Kanton Zug

Der Wohnungsbau ist grundsätzlich Sache der Privatwirtschaft. Neubauten können nicht billig realisiert werden, auch wenn sie gemeinnützig sind. Die Ansprüche bei einem Neubau sind auch bei gemeinnützigen Wohnungen hoch. Die Wohnungen sollen geräumig und bestens ausgebaut sein, zwei Bäder und einen grossen Balkon haben, dazu sollen sie perfekt isoliert und mit alternativen Heizmethoden ausgestattet sein. So können auch Wohnbaugenossenschaften eine neue gemeinnützige 4,5-Zimmer-Wohnung kaum je unter 2000 Franken Monatsmiete anbieten. Werden private Bauherren gezwungen, preisgünstigen Wohnungsbau zu betreiben, werden sie vermehrt Eigentumswohnungen bauen und sind nicht mehr bereit, Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Das kann nicht im Sinn der Initianten sein.

Der Kantonsrat beschloss 2013 im Richtplan in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zusätzliche zukunftsweisende raumplanerische Massnahmen. Kanton und Gemeinden unterstützen die Förderung des preisgünstigen Wohnraums bei Arrondierungen der Bauzonen. Sie betreiben eine aktive Landpolitik und legen bei Umzonungen, die eine Mehrnutzung zulassen, gezielt Anteile für preisgünstigen Wohnraum fest. Bei Grundstücken der öffentlichen Hand besteht eine Selbstverpflichtung zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Die Förderungshilfen des Kantons wirken langfristig. Zurzeit stehen zehn Bauvorhaben mit mehr als 300 Wohnungen von Bauträgerinnen und Bauträgern in Planung. Mit Blick auf die von der Stadt Zug geschaffenen Zonen für preisgünstige Wohnungen und die aktive Bodenpolitik der Gemeinden werden in den nächsten Jahren weitere 600 bis 800 preisgünstige Wohnungen erwartet.

Wir verstehen, dass dieses Thema politisch aufgegriffen wird und finden es auch gut, dass sich die Bevölkerung mit diesem Thema auseinandersetzt und diese Diskussion führt. Wir finden es wichtig, dass sich die Gemeinden und der Kanton die beschlossenen, ausreichenden Massnahmen weiterführen bzw. weiterverfolgen. Es ist wesentlich, dass die Argumentation sachlich bleibt und nicht kontraproduktiv auf unsere Zukunft wirkt. Darum sagen wir Nein zu dieser Gesetztesinitiative. Das Nein ist ein Ja zu bereits eingeleiteten zukunftweisenden Massnahmen, die langfristig greifen werden.