Ein ausgewogenes Paket Zur kantonalen Volksabstimmung über das Steuergesetz vom 7. März
8. Januar 2021
Der Kantonsrat hat im vergangenen Jahr eine Steuervorlage verabschiedet und dabei insbesondere in Coronazeiten seine Gesamtverantwortung wahrgenommen. Wichtig ist bei dieser Vorlage, dass es eben gerade nicht nur um eine Senkung des Steuerfusses um 2 Prozent geht, sondern die Paketlösung nebst Erhöhung des persönlichen Abzuges und einer Erhöhung des Mieterabzuges im Gesamtkontext auch erhöhte Krankenkassenprämienverbilligungen beinhaltet. Zwar tritt diese erhöhte KVP sowieso in Kraft; sie ist aber gesamthaft mit zu berücksichtigen.
Ich darf Ihnen aber berichten, dass im Zusammenhang mit dem im Kantonsrat diskutierten Behördenreferendum, welches dann nicht zu Stande kam, aus Referendumskreisen etwas erstaunt zur Kenntnis genommen wurde, dass nur ein Gesamtpaket zur Diskussion steht. Mit anderen Worten: Am 7. März stimmen wir insbesondere auch über den höheren Sozial- und Mietabzug ab. Gerade in der jetzigen Zeit sind solche Kompensationen aus sozialpolitischen Gründen wichtig und führen zu einem transparenten vorteilhaften Steuerpaket im Sinne eines positiven Zuger Finishs.
Ich bin überzeugt, das ausgewogene Paket verdient auch die Unterstützung durch das Volk. Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne im neuen Jahr alles Gute und vor allem Gesundheit.
Zuger Zeitung vom 08.01.2021