Die Gebäudeversicherung und eine zeitgemässe Organisationsstruktur
22. April 2017
Am 21. Mai 2017 stimmen wir über das «Gesetz über die Gebäudeversicherung» ab, an dessen Totalrevision ich als Kantonsrat und in der entsprechenden Kommission mitarbeiten durfte. Neu an diesem Gesetz ist vor allem die Organisation der Aufsicht und Steuerung der Gebäudeversicherung Zug, die ihre Leistungen als Monopolistin mit staatlichem Auftrag erbringt. Und gerade darum ist dringend notwendig, moderne Aufsichts- und Steuerungsmechanismen – eine sogenannte «Corporate Governance» – zu etablieren.
Wie in den meisten anderen Kantonen wird die Gebäudeversicherung auch in unserem Kanton Zug als gemeinschaftliche, öffentliche Aufgabe betrachtet, die aus staatspolitischen und betriebswirtschaftlichen Gründen vernünftigerweise an eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft ausgelagert ist, die keine Staatsgarantie beansprucht. Steuermittel fliessen keine in die Versicherung und das soll auch so bleiben.
Das Vermögen von rund 140 Mio. Franken alimentiert die Gebäudeversicherung ausschliesslich aus Prämieneinnahmen und allfälligen Überschüssen aus Anlagen. Es muss für den Versicherungsfall vorausschauend angelegt werden. Das braucht unternehmerische Handlungsfreiheit. Gleichzeitig verpflichtet es den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass der staatliche Zweck des Versicherungsschutzes verantwortungsvoll wahrgenommen wird, denn die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung sind gross. Die rund 25 000 versicherten Gebäude weisen einen Gesamtwert von knapp 50 Mrd. Franken auf, Tendenz steigend. Bei solchen Beträgen genügen unklare Genehmigungsverfahren und ad-hoc gezimmerte Kontrollmechanismen nicht. Darum braucht es eine zeitgemässe Corporate Governance, die mit dem alten Gesetz aus dem Jahr 1979 nicht zufriedenstellend erfüllt werden kann. Die Rahmenbedingungen haben seither markant geändert und das veraltete Gesetz lässt zu viele Fragen offen. Im revidierten Gesetz, über das wir abstimmen, sind die Rahmenbedingungen, Kompetenzen und Zuständigkeiten klar geregelt worden.
Als neues Kernstück wird ein strategisch verantwortlicher Verwaltungsrat mit fachkompetenten Mitgliedern geschaffen. Die unternehmerischen Aufgaben der Gebäudeversicherung erfahren eine wirksame Trennung in operative und strategische Bereiche, ohne dass sie mit der Politik vermischt und dadurch verwässert werden. Der Regierungsrat behält freilich seinen Einfluss, indem er den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung wählt und einsetzt, Jahresrechnungen und -berichte genehmigt und das Budget zur Kenntnis nimmt. Zudem bleibt die Gebäudeversicherung weiterhin der Sicherheitsdirektion zugeordnet. Und auch die politische Oberaufsicht durch den Kantonsrat gewährleistet das revidierte Gesetz, das der Gebäudeversicherung und ihrer Aufsicht wirksame Kontrollmechanismen sowie eine schlanke und mit klaren Kompetenzen ausgestattete Organisationsstruktur verleiht.
Üblicherweise erlässt der Kantonsrat Gesetze dieser Art in eigener Kompetenz. 28 von notwendigen 27 Stimmen im Kantonsrat haben aber auf Antrag dem Behördenreferendum zugestimmt. Die Polparteien haben zugestimmt und somit Abstimmungskosten von rund CHF 100‘000.- ausgelöst. Soviel zum Sparbeitrag der Polparteien.
Ein klares Ja zum neuen Gesetz der Gebäudeversicherung, alles andere bewirkt ein unhaltbarer Status Quo.