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CVP-Postulat: Senkung der Aufenthaltstaxen in der Alterspflege

16. Januar 2020

Postulat der CVP-Fraktion

betreffend Senkung der Aufenthaltstaxen in der Alterspflege im Kanton Zug

Die CVP Fraktion hat am 16. Januar 2020 folgendes Postulat eingereicht:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusammen mit den Gemeinden durch eine einmalige Abschreibung der Investitionskosten von Zuger Alters- und Pflegeheimen die  Aufenthaltstaxen zu senken.

Die hohen Kosten für einen Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim werden heute verbreitet als stossend und zu hoch empfunden. Die Finanzierung der Alters- und Pflegeheime wird mit einem komplizierten Schlüssel berechnet. Die Kosten für die Pflege, die Betreuung und die Pension übernehmen gemäss diesem Schlüssel Krankenversicherer, Bund, Kanton, Gemeinden und die Bewohnerinnen und Bewohner (Eigenanteil). Wer den Eigenanteil nicht selbst bezahlen kann, erhält dafür bis zu einer bestimmten Grenze Ergänzungsleistungen. Selbstzahlende Bewohnerinnen und Bewohner werden bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim mit substanziellen Kosten belastet, die häufig in kurzer Zeit das Ersparte aufbrauchen.

Die CVP will für die Senkung der Taxen bei den Pensionskosten ansetzen, die voll zulasten der Bewohnenden gehen. In die Pensionskosten werden auch die Anlagenutzungskosten bzw. die Investitionskosten für das Alters- bzw. Pflegeheime eingerechnet. Bis vor wenigen Jahren wurden die Investitionen in Gebäude noch meistens von den Gemeinden getragen und abgeschrieben. Heute sind diese Kosten Teil der Pensionskosten.

Die CVP fordert eine einmalige Abschreibung dieser Investitionskosten. Der Kanton soll sich mit einem Anteil an dieser einmaligen Abschreibung beteiligen und damit einen Anreiz für die Gemeinden schaffen, eine solche einmalige Abschreibung zu übernehmen. Mit dieser Entschuldung von Alters- und Pflegeheimen sollen keine Abschreibungen mehr in die Pensionskosten eingerechnet werden, womit sich die Pensionskosten reduzieren.

Diese einmalige Abschreibung zugunsten der heutigen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen ist auch deshalb gerechtfertigt, weil der aktuelle Wohlstand von Gemeinden und Kanton wesentlich durch diese Generation erarbeitet wurde. Die CVP ist überzeugt, dass Kanton und Gemeinden über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen und eine solche Investition nachhaltig ist.

Im Rahmen der Bearbeitung dieses Postulates bittet die CVP den Regierungsrat zusammen mit den Gemeinden zu prüfen, mit welchen Massnahmen das Synergiepotential im Alters- und Pflegewesen des Kantons Zug besser ausgeschöpft werden könnte. Insbesondere interessiert die Frage, ob durch eine einheitliche Führung und Organisation von Alters- und Pflegeheimen die Qualität verbessert und die Kosten gesenkt werden könnten.