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CVP Bundeshausfraktion und Rahmenabkommen

19. Januar 2019

CVP-Fraktion Schweiz zum institutionellen Rahmenabkommen

Die CVP-Fraktion befasste sich an ihrer traditionellen Klausurtagung am 18. und 19. Januar in Locarno mit dem Vertragsentwurf zum institutionellen Rahmenabkommen mit der europäischen Union (EU). Die Fraktion hat im Hinblick auf die laufende Konsultation vier Handlungsfelder mit Klärungsbedarf sowie zwei Kernforderungen zuhanden der CVP formuliert: den expliziten Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie vom Anwendungsbereich des Rahmenabkommens und die Erarbeitung eines Genehmigungs- und Umsetzungsgesetzes in der Schweiz für das Rahmenabkommen.

Als Exportland hat die Schweiz ein vitales Interesse an offenen Märkten und an der Fortführung der guten Beziehungen mit der EU und ihren Nachbarländern. Die CVP-Fraktion hat sich immer für den bilateralen Weg ausgesprochen. Um diesen zu konsolidieren und weiterführen zu können, befürwortet die CVP-Fraktion den Grundsatz des Rahmenabkommens, den bilateralen Weg zu sichern. Dieses soll die Spielregeln für Marktzugangsbereiche institutionalisieren, stabile Verhältnisse mit der EU sichern und Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen. Ein Rahmenabkommen auf Kosten der Schweizer Souveränität oder des Schweizer Arbeitsmarktes ist für die Fraktion aber kein gangbarer Weg. Sie erachtet den Vertragsentwurf von Rahmenabkommen mit der EU in seiner jetzigen Form als nicht geeignet und nicht mehrheitsfähig.

Die CVP-Fraktion hat vor allem vier Handlungsfelder mit Diskussions- und Klärungsbedarf:

  • Streitbeilegung: die genaue Rolle des EuGH muss noch präziser dargestellt werden
  • Unionsbürgerrichtlinie: die UBRL soll explizit ausgeschlossen werden
  • Staatliche Beihilfen: die Souveränität der Kantone, insbesondere im Steuerbereich, soll nicht tangiert werden
  • Flankierende Massnahmen: das aktuelle Schutzniveau und die Funktionsweise der paritätischen Organe sollen erhalten bleiben.

Zudem soll der Bundesrat im Verlaufe der Konsultation gegenüber der Öffentlichkeit klar darlegen, was die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Neins sind.

Genehmigungs- und Umsetzungsgesetz gefordert

Die CVP-Fraktion fordert die Erarbeitung eines Genehmigungs- und Umsetzungsgesetzes für das Rahmenabkommen in der Schweiz. Ein solches Gesetz soll eine frühzeitige und klar festgelegte demokratische Verankerung des institutionellen Abkommens durch mehr Mitsprachemöglichkeiten für das Parlament und die Bevölkerung sicherstellen. So sollen die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments informiert und konsultiert werden, wenn die Schweiz in der Ausarbeitung von Rechtsakten auf EU-Ebene involviert wird. Zudem soll sich die Haltung der Schweizerischen Delegation im gemischten Ausschuss über die Integration eines Rechtserlasses der EU in einem der betroffenen sektoriellen Abkommen auf einen (referendumsfähigen) Bundesbeschluss stützen. Damit wäre sichergestellt, dass in jedem Fall nicht das Schiedsgericht und auch nicht der Europäischer Gerichtshof (EuGH), sondern das Schweizer Volk das letzte Wort hat, und somit die Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz gewahrt bleibt.

Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie

Die CVP-Fraktion erachtet als besonders problematisch, dass die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) durch die Schweiz nicht explizit ausgeschlossen wird. Aus Sicht der Fraktion stellt die UBRL keine Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit dar. Sie muss darum von der Schweiz nicht übernommen werden. Die Fraktion fordert entsprechend, dass die UBRL explizit vom Anwendungsbereich des Rahmenabkommens ausgeschlossen wird. Dies könnte mit der EU beispielsweise in einer separaten Vereinbarung definiert werden oder unter Umständen in einer unilateralen Erklärung erfolgen.

Anpassung der flankierenden Massnahmen

Die CVP-Fraktion erachtet die Anpassungen der flankierenden Massnahmen betreffend Vormeldefrist und Kautionspflicht ebenfalls als kritisch. Die Anpassungen könnten allerdings mit neuen digitalen Möglichkeiten durch effiziente IT-Tools, mit einer erheblichen Verschärfung der Sanktionen bei Missbräuchen und allenfalls durch eine verlängerte Übergangsregelung etwas ausgeglichen werden. Die diesbezüglichen sozialpartnerschaftlichen Kontrollmechanismen und allfällige Kompensationsleistungen sind noch auszuhandeln.

Zu den Anhörungen eingeladen waren: Staatssekretär Roberto Balzaretti, Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA); Benedikt Würth, CVP-Regierungsrat, SG, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK); Heinz Karrer, Präsident von economiesuisse; Prof. Dr. Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).