Ausgleichskasse erhebt unverständliche Verzugszinsen für Unternehmen
21. März 2020
Für diese Zuger Ansichten möchte ich über eine unerfreuliche Erfahrung in eigener Sache schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass wir als Unternehmen nicht die einzigen sind, welche diese geringe Wertschätzung der Ausgleichskasse Zug erlebt haben. Ich bin Mitinhaber eines kleineren Ingenieurbüros mit 11 Mitarbeitenden, welches im Bahnsektor tätig ist. Unsere Firma besteht seit November 2015. Wir dürfen festhalten, dass wir sämtliche Sozialleistungen und Versicherungsprämien während diesen 5 Jahren immer pünktlich bezahlt haben und nie den geringsten Anlass der Ausgleichskasse boten, uns zu beanstanden. Unternehmer werden mir beipflichten, dass Sozialleistungen und Versicherungsprämien eine bedeutende Belastung für die Firmen darstellen.
Nun hat sich folgende Tatsache mit der AHV Stelle ereignet, für welche ich als Unternehmer in keiner Art und Weise Verständnis aufbringen kann.
Am 14. Januar 2020, 17 Tage vor dem letzten möglichen Einreichungstag, haben wir der Ausgleichskasse die definitiven Lohnsummen vom Jahr 2019 über AHVeasy eingereicht. Einen Tag später, am 15. Januar 2020 versendet die Ausgleichskasse die Schlussrechnung 2019 per Post, welche jedoch erst am 23. Januar bei uns eintrifft. Der Brief brauchte ganze 8 Tage von der Ausgleichskasse bis zu unserer Firma in Rotkreuz. Dies schmälert die Zahlungsfirst um über 25%. Das ist von der Ausgleichskasse ein unhaltbarer Zustand gegenüber den Unternehmen, insbesondere weil wir festgestellt haben, dass dies regelmässig der Fall ist. Diese Schlussrechnung sollten wir bis am Freitag 14. Februar 2020 bezahlen. Wegen Ferienabwesenheit und internem Kontrollmechanismen haben wir die Rechnung am Montag, 17. Februar 2020 beglichen, welche auch an diesem Tag verbucht wurde. Es liegt also nur ein Wochenende dazwischen. Zahlungen können bekannterweise keine am Wochenende geleistet werden. Die Ausgleichskasse sendet uns nach der eingegangenen Zahlung, nämlich am 18. Februar, eine Verfügung mit Verzugszinsen von 33 Tagen, inklusive 18.02.20 über CHF 82.40. Nachweislich war das Geld am 17.02.2020 auf dem Konto der Ausgleichskasse. Wir bezahlen also von einem Datum aus Verzugszinsen, an dem wir die Rechnung noch nicht im Hause hatten und erst noch einen Tag zu lang. Die Ausgleichskasse hätte Spielraum um beispielsweise 5 Tage Karenzzeit einzuplanen vom Ablauf der Zahlungsfrist bis zur Verfügung mit Verzugszinsen. Weiter ist sehr störend, dass bei einer Einreichung der definitiven Lohnsumme am 31.01.2020 die Schlussrechnung erst Ende Februar 2020 fällig gewesen wäre. Zu allem Übel strafen Sie uns zusätzlich für die zeitnahe Einreichung der definitiven Lohnsumme.
Ich kann das Vorgehen nicht goutieren und bin sehr enttäuscht über den offensichtlich gewollten Umgang mit Unternehmen. Unternehmen mit Ihren Mitarbeitenden notabene, die überhaupt das AHV System aufrechterhalten. Es geht mir nicht um den Betrag, den werden wir verkraften. Es geht mir um die Art und Weise wie die Unternehmen in solchen Fällen behandelt werden. Eine geringere Wertschätzung habe bis anhin noch nicht erlebt, ich hoffe das bleibt auch so. Ich erwarte, dass die Ausgleichskasse die unverständliche Praxis zu Gunsten der Unternehmen ändert und sie nicht unnötig bestraft. Diese Praxis heizt das Unverständnis der Firmen gegenüber dem Staat an und dies finde ich völlig unangebracht. Auch mit dem Hintergrund, dass die Ausgleichskasse Zug wohl die rentabelste AHV Kasse der Schweiz ist. Die ungerechte Behandlung kann auch nicht per Telefon und mit gesundem Menschverstand aus dem Weg geräumt werden, nein, wir müssen den Beschwerdeweg einschlagen. Ich werde mich politisch dafür einsetzen, dass diese Praxis geändert wird.
Zuger Ansichten für Samstag, 14.03.2020 von Roger Wiederkehr, CVP Kantonsrat, Risch