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Zur BVG-Reform: Der Realität anpassen!

2. September 2024 – Die Mitte 60+ empfiehlt wie auch die Delegierten der Kantonalpartei ein Ja für die Abstimmung zur BVG-Reform. Folgend die Beweggründe.

Die Familienstrukturen und die Arbeitswelt haben sich verändert. Diesen Realitäten gilt es auch in der Altersvorsorge Rechnung zu tragen. Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigung sind besserzustellen. Dies soll mit der Senkung der Eintrittsschwelle und dem neuem flexiblen Koordinationsabzug erreicht werden. Dadurch können mehr Menschen eine Rente in der 2. Säule ansparen.

Mit der Abflachung der Lohnbeiträge soll ergänzend auch die Benachteiligung der älteren Arbeitnehmenden korrigiert werden. Dies wird auch für die Arbeitgeber attraktiv, ältere Arbeitnehmende einzustellen.

Grundlage für die BVG-Altersvorsorge bildet der individuelle Sparprozess. Aus dem angesparten Altersguthaben wird die persönliche Altersrente finanziert und mittels Umwandlungssatz festgelegt. Niemand wird bestreiten, dass die Lebenserwartung immer höher wird. Folglich muss auch das angesparte Kapital an die längere Lebensdauer angepasst werden. Mit Nachdruck halten wir fest, dass die BVG-Revision keinen Einfluss auf die bisherigen Renten hat. Sie bleiben unverändert.

Ein Gesetz basiert immer auf einem demokratisch abgestützten, politischen Prozess. Das Resultat ist dann im Sinne einer Güterabwägung ein Kompromiss. Diesen gilt es zu akzeptieren. Oder soll an der umstrittenen vorgeschlagenen Kompensationsregel die ganz Revision scheitern? Steht allenfalls hinter der Ablehnung sowohl der AHV- wie auch der BVG-Finanzierung gar eine andere Absicht gewisser politischer Gruppierungen, indem die beiden Säulen zusammengelegt werden sollten? Dies wäre der Untergang des bewährten 3-Säulen-Prinzips.

Der Vorstand Mitte 60+ Kanton Zug empfiehlt der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger ein überzeugtes JA in die Urne zu legen.