Amtsblatt des Kantons Zug in neuem Kleid
21. August 2021
Zuger Ansichten
Amtsblatt des Kantons Zug in neuem Kleid
Die blaue Printausgabe des zugerischen Amtsblattes ist in der Schweiz einmalig und überregional bekannt. Zwar hat jeder Kanton mit einem eigenen Publikumsorgan offizielle Mitteilungen in geeigneter Art zu veröffentlichen; jedoch ist die Kombination im zugerischen blauen Amtsblatt zusammen mit privaten Inseraten einmalig. Die überregionale Ausstrahlung ist schon fast legendär, wobei natürlich anzufügen bleibt, dass die Printlandschaft sich in letzter Zeit komplett zu Gunsten der Online-Medien veränderte. Dies mag man gut finden oder nicht; Tatsache ist auch, dass selbstverständlich auch Nachteile damit verbunden sind und bewährte Traditionen fallen könnten. Jedenfalls beantragte der Regierungsrat bereits Ende 2020 beim Kantonsrat, in Zukunft gänzlich auf das traditionelle blaue Amtsblatt zu verzichten und auf eine komplette Online-Version zu setzen. Nach Ansicht der Regierung sind die Tage der blauen Version des zugerischen Amtsblattes gezählt – sie will nur noch online unterwegs sein. Dabei berücksichtigt der Regierungsrat das tatsächliche Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Entwicklung des Internets als Informationsmedium. Sowohl in der Geschäftswelt als auch im privaten Bereich ist das Internet unverzichtbar geworden und vielfach sogar völlig an die Stelle der Printmedien getreten. Aus statistischer Sicht ist aber auch darauf hinzuweisen, dass gesamthaft gesehen immerhin noch zirka 10 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner kein Internet nutzen und der Kanton diese Minderheit hinreichend zu berücksichtigen hat.
Zumindest die vorbereitende kantonsrätliche Kommission ist aktuell nicht bereit, jetzt sofort diesen radikalen Paradigmenwechsel des Regierungsrates komplett vorzunehmen und präsentiert dem Kantonsrat für die Sitzung von Ende August eine neue Kompromisslösung mit einem dualen Ansatz in hybrider Form online und gedruckt, wobei in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat die Online-Version im Zweifelsfall Vorrang haben soll.
Dazu ist nämlich zu berücksichtigen, dass seit 2018 auch die Gesetze im Kanton Zug im Prinzip nur noch elektronisch publiziert werden. Die Printausgabe eines Gesetzes wird nur noch gegen separate Gebühr ausgehändigt und diese gedruckte Form ist nicht einmal mehr massgebend. Diese Entwicklung kann natürlich auch beim zugerischen Amtsblatt nicht unberücksichtigt bleiben. Es dürfte wohl nicht mehr zeitgemäss sein, für offizielle Publikationen allein auf eine Printausgabe zu vertrauen. Dabei ist mir bewusst, dass bei Online-Versionen neue Risiken vorhanden sind, welche nicht unterschätzt werden dürfen. Aber seien wir ehrlich, mutmasslich existierten auch bei der Printausgabe Risiken, welche beispielsweise auch nicht pandemietauglich waren und bei den heutigen Qualitäts- und Geschwindigkeitsansprüchen dürfte sich definitiv eine Veränderung aufdrängen. Dies bedeutet wohl schliesslich, dass die Institution «blaues Amtsblatt des Kantons Zug» auch ein Opfer der Digitalisierung wird.
Kurt Balmer
Kantonsrat Die Mitte, Risch
Zuger Zeitung vom 21.08.2021