Ja zum Covid-Gesetz
Auch wenn die Corona-Pandemie bei vielen Menschen bereits wieder aus den Gedanken verschwunden ist, ist es richtig, dass wir uns für alle Eventualitäten vorbereiten. Da sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie nicht abschätzen lässt und damit bewährte Instrumente zu deren Bewältigung weiter zur Verfügung stehen sollen, muss die Rechtsgrundlage von ausgewählten Massnahmen des grösstenteils bis Ende 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes bis Sommer 2024 verlängert werden. Dies betrifft beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat oder für das Contact-Tracing, aber auch die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern, oder die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich.
Die Delegierten der Mitte Kanton Zug haben die JA-Parole zum Covid-Gesetz an der Delegiertenversammlung vom 13. April 2023 gefasst.