Bekämpfung der Schwarzarbeit
2. Juni 2018
Sicherlich ist einigen von Ihnen schon aufgefallen, dass immer mehr Handwerksbetriebe aus dem Ausland in unserem Kanton Aufträge ausführen.
Personenfreizügigkeit, sei Dank, dies wiederum solange sich Handwerker oder die entsandten Personen ordentlich angemeldet haben. Dies ist legitim und entspricht den bilateralen Abkommen zur Personenfreizügigkeit.
Jedoch gilt es aus meiner Sicht einige Umstände in der Thematik für den Kanton Zug für die Zukunft etwas genauer anzugehen.
Seit dem 1. Juni 2004 gilt die 2. Phase der Einführung der Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA. Es entfallen die generelle Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und der Inländervorrang. Dies wird durch nachträgliche Kontrollen in den Betrieben ersetzt. Für den Vollzug hat der Kanton eine tripartite Kommission eingesetzt, welche dem Bundesauftrag nachkommt.
Schwarzarbeit, ist für jeden Wirtschaftszweig schädlich. Tangiert werden davon auch unsere Sozialversicherungseinrichtungen und die Steuerausfälle. So konnte basierend auf den letzten publizierten Bericht des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) wie folgt festgehalten werden:
- Im Jahr 2016 wurden 6’477 Verstösse im Bereich des Sozialversicherungsrechts, 4’875 im Bereich des Ausländerrechts und 3’746 Verdachtsmomente im Bereich des Quellensteuerrechts festgestellt.
Interessanterweise, entgegen den im 2018 sehr anmutig anhörenden Presseberichten über getätigte Kontrollen im Kanton Zug; schneidet der Kanton Zug mit 24 Betriebs und 52 Personenkontrollen als Schlusslicht im 2016 der Schweiz ab.
Auch setzt der Kanton Zug für diesen Bereich lediglich 30% Stelleneinheiten ein, was übrigens vom Bund vergütet wird. Mit dem revidierten BGSA, werden auch die Möglichkeiten zur Meldung von Verdachtsfällen ausserhalb des Kontrollgegenstandes erweitert. Die Kantone verfügen über eine relativ grosse Freiheit bei der Festlegung der Organisation ihres kantonalen Kontrollorgans.
Es stellt sich einfach die Frage ob im Kanton Zug die tripartite Kommission der Zeit entspricht.
Als Unternehmer und Gewerbetreibender in der Baunebenbranche habe ich ein grosses Interesse an einem funktionierenden Vollzug. Nicht auf Sparflamme, sondern spürbar und effizient; wenn der Bedarf ausgewiesen ist, auch mit kompromisslosen Interventionen.
In diesem Sinne werde ich mich auch weiterhin dem Anliegen annehmen.