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Motion der Fraktion Die Mitte betreffend Halbierung der kantonalen Gebühren zu Gunsten der Unternehmen und Privater im Kanton Zug

7. Januar 2022

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, damit mit einer Überarbeitung oder Totalrevision des Verwaltungsgebührentarifes die Höhe der Gebühren im Total (Stand 31.12.2021) für Unternehmungen und Private im Kanton Zug halbiert werden und mehr Kostentransparenz vorliegt.

Eventualiter sei eine allgemeine Überarbeitung oder Totalrevision des Verwaltungsgebührentarifes mit dem Ziel einer generellen Senkung sämtlicher Gebühren.

Begründung:

Der bisherige Verwaltungsgebührentarif aus dem Jahre 1974 ist veraltet und unübersichtlich. Eine Prüfung der Kostendeckungsgrade über erhobene Gebühren ist mit dem gültigen Regelwerk nicht möglich. Im Jahr 2018 wurde die letzte Teilrevision über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) vorgenommen, die vordergründig technische und begriffliche Anpassungen vorsah. Schon damals war ein Teil des Rates der Meinung, der Regierungsrat müsse baldmöglichst eine Totalrevision des Verwaltungsgebührentarifs an die Hand nehmen. Weiter werden mit E-Government-Projekten die Digitalisierung vorangetrieben. Der heutige Gebührentarif trägt diesen Angeboten nur ungenügend Rechnung. Mit der Überarbeitung sollen bei der Verwaltung und den öffentlichen Unternehmen der Kostenwahrheit und der Kostentransparenz mehr Beachtung geschenkt werden.

Per Definition wird als Gebühr das Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Person veranlasste Amtshandlung bezeichnet. Die Gebühren sollen die Kosten, welche dem Gemeinwesen dadurch entstanden sind (zumindest teilweise) decken. Für die Mitte Fraktion ist lediglich eine teilweise Deckung der Kosten im Kanton Zug anzustreben. Daher verlangen wir eine Halbierung der Total erhobenen Gebühren (Stand 31.12.2021) oder mindestens eine generelle Überarbeitung des Verwaltungsgebührentarifs mit dem Ziel einer generellen Senkung. Dem Kanton verbleiben mit den Steuereinnahmen, genügend Mittel, um die Leistungen für die Wirtschaft und Private trotz tieferen Gebühren kundenfreundlich anzubieten.