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19. Mai 2019: Abstimmung STAF

21. Februar 2019

Nachdem verschiedene Referendum-Komitees die notwendigen Unterschriften gegen das STAF-Gesetz eingereicht haben, kommt dieser im Parlament hart errungene Kompromiss vor das Schweizer Stimmvolk. Welche Ziele sollen mit der STAF erreicht werden?

Domizil-, Gemischte- und Holding-Gesellschaften Zahlen heute weniger Steuern als anderen Unternehmen wie der Becker oder der Schreiner. Diese Steuerpraxis ist heute nicht mehr konform. Nicht nur die OECD fordert von der Schweiz eine Reform der Unternehmenssteuer, sondern auch viele international tätige Unternehmen im Kanton Zug wollen dies. Sie befürchten sonst im Ausland an den Pranger gestellt zu werden und bangen um ihre wichtigen Geschäfte im Ausland. Durch die Abschaffung dieser Steuerprivilegien sollen bei uns alle Unternehmen gleichbehandelt werden.

Privilegierte Unternehmen zahlen in Zukunft mehr und alle anderen Unternehmen etwas weniger Steuern. Es soll ein Einheitssatz für die Steuer von Unternehmungen eingeführt werden. Die neue Höhe dieser einheitlichen Unternehmenssteuer muss aber international konkurrenzfähig sein und darf deshalb nicht zu hoch sein. Hier scheiterte eine erste Abstimmung vor zwei Jahren. Viele befürchteten, dass am Schluss wir mit den Privatsteuern allfällige Steuerlöcher füllen müssen. Es fehlte ein sozialer Ausgleich, der nun in der überarbeiteten Vorlage im Parlament gefunden wurde.

Neben der Änderung der Unternehmensbesteuerung sieht die Vorlage STAF auch einen jährlichen «Zustupf» von 2 Milliarden Franken für die AHV vor. Wie bei unseren Pensionskassen kämpft auch die AHV mit schlechten Anlagerenditen und immer mehr älteren Menschen. Ich bin der Überzeugung, dass die AHV in den nächsten Jahren Zusatzeinnahmen braucht. Die STAF-Vorlage ist dafür ein erster Schritt, mit dem ca. 40 Prozent des Finanzierungsbedarfs der AHV gedeckt werden kann. So oder so muss bei der Altersvorsorge noch über andere Massnahmen wie den späteren Eintritt ins Rentenalter entschieden werden. Mit dem Kompromiss, die Unternehmenssteuerreform und die AHV zu verknüpfen, wird jedoch ein erster Schritt getan und die klare Forderung nach einem sozialen Ausgleich erfüllt.

Eine Ablehnung der nationalen Vorlage STAF würde sofortige „Notfallmassnahmen“ auf Bundesebene bedingen, was insbesondere die Abschaffung der von der OECD kritisierten Steuerregimes beinhalten müssten, um zu vermeiden das die Schweiz auf die sogenannte Schwarze Liste für Steueroasen gesetzt würde. Diese Notfallmassnahmen hätten gravierende Standortnachteile für den Kanton Zug zur Folge.

Auf ein deutliches «Ja» im Mai hofft auch unser Regierungsrat und hat schon mehrmals auf die grosse Dringlichkeit für den Kanton Zug hingewiesen. Stimmen wir der nationalen Vorlage zu, müssen wir im Kantonsrat noch unsere kantonalen Gesetzte anpassen. Ich begrüsse es sehr, dass der Regierungsrat bereits mit einer gut austarierten Vorlage an den Kantonsrat gelangt ist. Dieser Vorschlag garantiert, dass natürliche Personen mit ihren privaten Steuern nicht von diesen Änderungen betroffen sind. Ein Grund mehr für die STAF zu stimmen und damit steuerliche Rechtssicherheit für unsere Unternehmungen und Arbeitgeber im Kanton Zug zu schaffen.