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Die CVP Baar stellt Fragen zur Nachbarschaftshilfe in der Altersbetreuung

Interpellation der CVP Baar zur Nachbarschaftshilfe in der Altersbetreuung

 

Die Mehrheit der Menschen ist heute nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit körperlich und geistig gut unterwegs. Unsere Gesellschaft basiert in zunehmendem Mass auf dieser Personengruppe, u.a. bei der Enkel-Betreuung sowie der Freiwilligenarbeit in Vereinen und sozia­len Institutionen. Die längere Lebenserwartung, auch als Folge der besseren Gesundheits­prävention, wird diese Bevölkerungsgruppe weiter anwachsen lassen. Die Pflegebedürftig­keit beginnt später, und oft ist dann eine Vollzeit-Betreuung notwendig. Diese Veränderungen stellen Gesellschaft und Politik vor grosse Herausforderungen – auch in Baar.

Die Gemeinde Baar hat die Bedeutung dieses Themas frühzeitig erkannt und vor einigen Jahren – auf Anregung der CVP – die Fachkommission für Altersfragen ins Leben gerufen. Diese erarbeitete das Baarer Alterskonzept. Punkte Beratung und Betreuung profitieren die Baarerinnen und Baarer von vielfältigen Dienstleistungen staatlicher, kirchlicher und privater Organisationen (Spitex, Pro Senectute etc.).

Zentral für viele ältere Menschen ist der Wunsch, möglichst lange in ihrem Wohnumfeld selbstständig leben zu können. Nur wenn der Eintritt in ein Alters- bzw. Pflegezentrum zwingend notwendig ist, verlassen ältere Menschen ihr vertrautes Umfeld.

Ein möglichst langer Verbleib in der angestammten Wohnung ist nicht nur menschlich, sondern auch aus Sicht der öffentlichen Finanzen wünschenswert, weil damit das Angebot an teuren betreuten Wohnformen und stationärer Altersbetreuungsinfrastrukturen mit entspre­chendem Fachpersonal reduziert werden kann.

Im Hinblick auf diese berechtigte Zielsetzung kann Nachbarschaftshilfe eine wichtige Rolle spielen. Darunter sind Handreichungen (Einkauf, Hüten von Haustieren etc.) bis hin zu Bera­tungen (Steuererklärung etc.) gemeint. Die Hilfsangebote sollten allen unterstützungsbedürf­tigen Personen offenstehen und – vorbehältlich sozialer Bedürftigkeit – auch kostenpflichtig sein. Insofern würde diese Form der Nachbarschaftshilfe der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten verursachen, im Gegenteil zu Kosteneinsparungen führen. Eine Anschubfinanzierung, um das System gemeinsam mit den bestehenden Organisationen (Spitex etc.) in Gang zu bringen, wäre aber vermutlich unumgänglich.

Wir ersuchen Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Erachtet der Gemeinderat institutionalisierte Nachbarschaftshilfe als ein Element der künftigen Altersbetreuung und falls ja, inwiefern?
  2. Hat sich der Gemeinderat mit der Thematik Nachbarschaftshilfe auf gemeindlicher Ebene bereits befasst und falls ja, in welche Richtung gehen die Überlegungen?
  3. Gibt es Beispiele von Nachbarschaftshilfe, an denen sich der Gemeinderat aktuell orien­tiert bzw. ist der Gemeinderat bereit, bestehende Modelle (z.B. dasjenige in der Stadt Luzern) vertieft zu prüfen?
  4. Erkennt der Gemeinderat in einer institutionalisierten Nachbarschaftshilfe ein Potential, die Kosten der Altersbetreuung zu reduzieren bzw. die Kosteneffizienz zu steigern? Falls ja, wie hoch schätzt der Gemeinderat dieses Potential?
  5. Ist der Gemeinderat zu einer Anschubfinanzierung einer Nachbarschaftshilfe bereit und falls ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang?
  6. Falls der Gemeinderat unsere Idee unterstützt, wie sieht er den Fahrplan für die Umsetzung?

Wir danken Ihnen für die Beantwortung unserer Fragen. Angesichts der grossen Bedeutung der gesamten Thematik Altersbetreuung in Saar überlassen wir den Zeitpunkt der Beantwor­tung unserer Interpellation dem Ermessen des Gemeinderats, würden es indes begrüssen, in die entsprechenden