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Stärkung der Gesellschaft

11. Mai 2022

Der bestialische Angriffskrieg auf die Ukraine saugt unsere ganze Aufmerksamkeit auf. In diesem Fahrwasser verschieben sich die politischen und wirtschaftlichen Schwerpunkte. Noch kennen wir die konkreten Folgen auf unsere Gesellschaft nicht. Unsere persönliche und politische Selbstbestimmung wird zu einem kostbaren Gut. Unter dem grossen Schirm dieser Verwerfungen fallen schwächere Mitmenschen unbemerkt durch die Maschen. Besonders unsere Mitmenschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, bzw. mit anderen Fähigkeiten.


Auch diese Mitmenschen erheben einen Anspruch auf ihre Selbstbestimmung. Haben diese Forderungen unter dem aktuellen geopolitischen Schirm Platz? Haben wir nicht grössere Herausforderungen zu bewältigen? Wladimir Putin bodigt Gesellschaften mit anderen Meinungen und Ideen. Deshalb ist es besonders wichtig, jetzt unsere Mitmenschen mit einer Behinderung stärker einzubinden und so unsere Gesellschaft zu stärken.


Auf mehreren Kanälen wollen wir Anpassungen und Veränderungen aufgleisen.
Im vergangenen März reichte ich mit Ratskollegen/innen eine Motion ein, welche verlangt, dass auch Menschen von
dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandspflicht stehen, ihre politischen Rechte ausüben dürfen. Unser Vorstoss wird keine Revolution auslösen. Aber die Betroffenen und auch ihre Angehörigen erhalten vom Staat eine symbolische Wertschätzung. Dafür braucht es kein Paragrafenungeheuer, lediglich § 27, Abs. 3 der Verfassung des Kantons Zug wäre zu streichen!


In einer weiteren Motion verlangen wir vom Kanton die Bereitstellung von barrierefreien Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Unter Anderem wünschen wir die Bereitstellung von Abstimmungsunterlagen „in leichter Sprache“ oder für Sehbehindere Wahlunterlagen mit Schablonen, welche ihnen das Stimmgeheimnis gewährleisten.
Auf der dritten Schiene möchte der Regierungsrat eine Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen und des
Gesetzes über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf vornehmen. Die Vernehmlassung ist
abgeschlossen, nächstens wird die Vorlage zur Beratung gelangen. Die Kernbotschaft der Teilrevision umfasst eine grössere Selbstbestimmung der Behinderten besonders in ihrer Wohnsituation. Die ambulanten Angebote sind zu bevorzugen. Das heisst, das Wohnen findet ausserhalb von Heimen, mit externer Betreuung möglichst in den eigenen vier Wänden statt. Neu sollen auch Angehörige eine Entschädigung für ihren Betreuungsaufwand erhalten.


Kanton Zug ist in vielen Bereichen schweizweit führend. Bei weitergehenden Vorgaben im hindernisfreien Bauen liegt der Kanton Zug auf den letzten Rängen. In den führenden Kantonen sind Mehrfamilienhäuser ab vier und mehr Wohnungen hindernisfrei anpassbar zu planen, konkret sämtliche Wohnungen als Etagenwohnungen. Ich habe beim Kanton eine salomonische Vorgabe angeregt. Bei Mehrfamilienhäusern ab fünf Wohnungen soll die Mehrheit der Wohnungen anpassbar werden. Architekten und Investoren können z.B. drei Etagenwohnungen planen und zwei Maisonettewohnungen einbauen. Die Musterbauordnung des Kantons ist seit Kurzem verfügbar. Es liegt nun an den Gemeinden, diese zu übernehmen. Ich dürfte von den Gemeinden im Rahmen der aktuellen Ortsplanungsrevisionen eine Übernahme dieser Vorgabe erwarten. Dank einem grösseren Angebot an hindernisfreien Wohnungen in Neubauten können mehr Menschen im Alter länger in ihrer eigenen Wohnung leben. Der Staat spart Heimkosten.
Die Ausgangslage ist ideal, gewähren wir unseren Mitmenschen ihre Partizipation am gesellschaftlichen Leben.

Freundliche Grüsse

Patrick Röösli
Kantonsrat Die Mitte Stadt Zug