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Internationales Zug

27. September 2017

Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Viele Firmen haben sich hier niedergelassen und bieten für hier Aufgewachsene und Zugezogene ein grosses Angebot an interessanten Arbeitsstellen. Wer vom Ausland zum Arbeiten nach Zug zieht, für den ist die Fachstelle für Migration seit 1964 erste Anlaufstelle für Fragen zum neuen Lebensumfeld. Waren es anfänglich italienische Saisonniers, die Hilfe beanspruchten, sind es heute Personen aus der ganzen Welt, die sich mit ihren Fragen an die Fachstelle wenden.

Silva Thalmann, Kantonsrätin CVP Stadt Zug

Silva Thalmann, Kantonsrätin CVP Stadt Zug

Neueinreisende erhalten eine Broschüre mit wertvollen Informationen. Am Welcome-Desk werden jährlich 1500 Kurzberatungen erbracht. Bei komplexeren Themen wird ein Beratungsgespräch vereinbart, das in zwölf Sprachen geführt werden kann. Die Förderung der Integration ist für den nachhaltigen Erfolg des «Modells Zug» zentral und erfolgt am effizientesten über das Berufsleben, die Schule, über Vereinsaktivitäten oder durch das Erlernen der deutschen Sprache. Dazu erhalten die Neueinreisenden wertvolle Hinweise.

Auch Arbeitgeber, Vereine, Lehrpersonen und Behörden nehmen die Fachstelle als Kompetenzzentrum war. Sie ist zentrale Drehscheibe bei Fragen zur Integration. Von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird das von der Fachstelle organisierte Fest der Nationen mit seinem reichhaltigen kulinarischen Angebot. Politisch auch neulich wieder in Frage gestellt wird die Beitragszahlung von Kanton und Gemeinden von jährlich Fr. 230’000.- (neu CHF 203’000!) an den Verein, der Träger der Fachstelle für Migration ist.

Ich empfinde die Forderung als kleingeistige Zwängerei. Mit dem Beitrag wird eine Kernaufgabe des internationalen Wirtschaftsstandorts Zug und überdies ein bestehender gesetzlicher Auftrag abgegolten. Im schweizerischen Ausländergesetz ist festgeschrieben, dass die Gemeinden und der Kanton gegenüber der arbeitenden ausländischen Wohnbevölkerung eine Informations- und Beratungspflicht haben. Die Behörden haben diesen Auftrag mit einer Leistungsvereinbarung der Fachstelle für Migration übertragen. Das ist klug gehandelt, denn für diesen Preis könnten weder die Gemeinden, noch der Kanton den Gesetzesauftrag erbringen.