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Zur PBG-Abstimmung

Das neue PBG erfüllt die Vorgaben des Bundes – moderat, fair.

In zehn Tagen findet die grosse Abstimmung statt. Drei wichtige Vorlagen sind zu entscheiden: die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF), das neue Waffengesetz sowie das teilrevidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (PBG). Letzteres steht für mich besonders im Fokus.

Mit der klaren Zustimmung zum eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) im Jahre 2013 wurde der Grundstein gelegt für einen massvollen Umgang mit dem Boden. Verdichtung und Mehrwertabgabe sind wichtige „Werkzeuge“ des RPG. Mit Verdichtung kann zusätzlicher Wohnraum erstellt werden, ohne noch mehr Landflächen überbauen zu müssen. Diese Massnahme ist für den Kanton Zug wichtig, denn aus einer zunehmenden Bevölkerungszahl resultiert eine höhere Nachfrage nach Wohnraum. Mit dem zweiten Werkzeug, der Mehrwertabgabe, wird ein finanzieller Ausgleich zugunsten der Allgemeinheit geschaffen.

Der Kanton Zug muss diese Vorgaben gemäss RPG nun zwingend im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) umsetzen. Über dieses kantonale Gesetz stimmen wir am 19. Mai ab. Insbesondere die Mehrwertabgabe sorgt für Diskussionsstoff. Ich bin klar der Meinung, dass eine Mehrwertabgabe richtig ist bei Einzonungen, aber auch bei Um- und Aufzonungen. Wird Dank einer Umzonung ein Grundstück wertvoller – notabene ausschliesslich für die Eigentümerschaft – so muss von diesem Mehrwert zumindest ein Teil an die Allgemeinheit zurückfliessen. Ein Mehrwert, der kleiner als 30 Prozent ist, gilt als „Freibetrag“ und unterliegt nicht der Mehrwertabgabe. Erst bei einem höheren Mehrwert greift der finanzielle Ausgleich im Rahmen einer Abgabe von 20 Prozent. Eine grundsätzlich faire Abgabe, die zudem sehr moderat angesetzt ist.

Die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug erfüllt die Vorgaben des Bundes, sie ist zielführend und grundsätzlich fair. Ich werde überzeugt JA stimmen.

Heinz Achermann, Kantonsrat CVP, Hünenberg

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Haben Sie sich auch gewundert, warum es im Abstimmungsheft des Kantons Zug zum Planungs- und Baugesetz (PBG) zwei Kontra-Seiten gibt? Weiter ins Staunen kommt, wer die Inhalte dieser zwei Seiten des gegnerischen «Teams» studiert. Da ist zum einen die Linke, die beklagt, es würde zu wenig verdichtet, das Wachstum werde ungenügend gebremst und die Mehrwertabschöpfung sei minimal. Komplett gegensätzlich argumentiert der zweite Player im gegnerischen «Team», die rechte politische Ecke, welche in der zugerischen Lösung der vom Bund vorgeschriebenen Vorgaben eine neue schädliche Steuer und eine Schwächung des Eigentums sieht. Beide sich widersprechenden Player dieses «Teams» empfehlen uns ein Nein zum Planungs- und Baugesetz – wohin dieses Nein wohl führen würde?

Im Kantonsrat haben die lösungsorientierten Parteien mit dem vorliegenden Planungs- und Baugesetz einen wohlüberlegten Kompromiss dieser gegensätzlichen Zielsetzungen gesucht.

Wir fragten uns, wie wir in unserem Kanton planerische, bau- und steuerrechtliche Voraussetzungen schaffen können und zugleich unseren Lebensraum und unsere Standortattraktivität erhalten? Wie können wir gleichzeitig die Eigentumsrechte des Einzelnen hochhalten und den Bedürfnissen der Gemeinschaft gerecht werden?

Mit dem vorliegenden Planungs- und Baugesetz wurde ein guter Mittelweg erarbeitet, der unseren Kanton mit verlässlichen und verhältnismässigen Vorgaben in die Zukunft führt. Ich stimme JA zum PBG.

Anna Bieri, Kantonsrätin CVP, Hünenberg